Amtliches
ZvD===Zentralrat der vertriebenen Deutschen===
Der freie demokratische Dachverband der deutschen Vertriebenen
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Padre Santo Franciscus
Cita di Vaticano
I Roma 28. Oktober 2013
Betr.: Petition
Heiliger Vater,
ethnische Säuberungen sind der Ausdruck eines menschenverachtenden Rassismus und stehen deshalb in völligem Gegensatz zu den christlichen Werten und christlichen Verhaltensweisen. Sie lassen sich mit der Bergpredigt und dem Gebot der Nächstenliebe (Matthäus V und XXV) niemals in Übereinstimmung bringen.
Nachdem unsere zahlreichen Bemühungen gegenüber weltlichen Institutionen, wie dem Präsidenten der USA Barak Obama, der UNO, dem Präsidenten der Vereinten Nationen Ban Ki-moon und nicht zuletzt gegenüber den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich mit nichtssagenden Erklärungen abgetan wurden, die mit den christlichen Geboten nicht in Einklang stehen oder überhaupt nicht beantwortet wurden, wendet sich der ZvD als christlich geprägte Opferorganisation an den amtierenden Heiligen Vater der Verfolgten und Entrechteten.
Wir hoffen damit auf Unterstützung gegenüber jenen Christen, die als Austreibungstäter ihren christlichen Brüdern und Schwestern unsägliches und bis heute ungeheiltes Leid zugefügt haben und die dieses Handeln bis heute uneinsichtig und missbräuchlich rechtfertigen und aufrechterhalten.
Mehrere Millionen Menschen verschiedener ethnischer Volksgruppen wurden während und nach Ende des 2. Weltkriegs Opfer einer von Rassismus und Chauvinismus getragenen Politik, Menschen, die mehrheitlich keine persönliche Schuld auf sich geladen hatten, sondern die einem kollektiven menschenverachtenden und rechtsverletzenden ethnischen Hass anheimfielen, vor dem nicht einmal die auf den Friedhöfen ruhenden christlichen Brüder und Schwestern oder gar ungeborenes menschliches Leben verschont blieben.
Es ist mehr als zynisch, wenn in diesem Zusammenhang christliche Würdenträger die Austreibung und die damit verbundenen Verbrechen damit rechtfertigen, dass dies gottgewollt gewesen sei, da Gott die Austreibung sonst schließlich nicht hätte geschehen lassen. Damit aber wird versucht, Gott zum Komplizen menschenverachtender Verbrechen zu machen.
-2-
Dieser uns allen Christen gemeinsamer Gott verfügte dagegen in seinen Geboten:
„Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Hof, Weib und Esel“..
„Du sollst nicht töten“…
„Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten“..
„Du sollst den Namen des Herrn nicht missbrauchen“..
Jedes dieser Gebote Gottes wurde von den Verantwortlichen der Austreibungsverbrechen und ihrer willigen Vollstreckern vorsätzlich missachtet.
Jeder einzelne Mensch aber hat ein Recht auf seine Heimat, weil er nach christlichem Verständnis durch den Willen Gottes an diesem bestimmten Ort durch seine Eltern in die Welt gesetzt wurde. Die menschenverachtende Austreibung von Millionen Menschen als unumkehrbar hinzunehmen, die Verbrechen an Unschuldigen ungesühnt zu lassen, die Opfer durch weltliche menschenverachtende Entscheidungen zu verhöhnen und somit auf Gerechtigkeit zu verzichten, darf und kann auch nicht nach Jahrzehnten hingenommen werden. Daran müssen sich alle politisch Verantwortlichen, aber besonders die Amtsträger in den christlichen Kirchen als Vertreter Gottes auf Erden, messen lassen.
Heiliger Vater, bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und eines der größten Verbrechen gegen die Menschheit nicht nur nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, sondern die Folgen zu heilen, damit Täter und Opfer sich wieder versöhnen können. Unmenschlichkeit und Barbarei muss angesichts der großen Herausforderungen für die Menschheit überwunden werden.
Ethnische Säuberungen dürfen niemals hingenommen werden und müssen in ihren Folgen wo immer möglich rückgängig gemacht werden. Ohne dies steht zu befürchten, dass Nachahmungstäter in und außerhalb Europas sich diese ungesühnten Verbrechen bis in unsere Tage zum Vorbild nehmen und wiederum unsägliches Leid über zahllose Menschen kommen lassen. Verschweigen und Bagatellisieren ist keine Lösung. Deshalb hoffen wir in dieser Frage auf die klare Stimme der Kirche im Sinne der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit.
Der beabsichtigen Heiligsprechung des verstorbene Papst Johannes Paul II, steht aus Sicht der christlichen Austreibungsopfer völlig im Widerspruch zu seinen tatsächlichen irdischen Leistungen, zu denen insbesondere das Leugnen und Relativieren der Austreibungstaten zählen und ein Engagement für die Austreibungsopfer im christlichen Sinne völlig vermissen lassen.
Für eine Stellungnahme aus dem Munde des Heiligen Vaters Franciscus, wäre die christliche Gemeinschaft im ZvD überaus dankbar.
Hochachtungsvoll
Herbert Jeschioro
Vorsitzender des Zentralrates der vertriebenen Deutschen
Christlich getauft 1927 in Breslau/ Deutschland
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Herrn Stuttgart, den 28. Februar 2013
Bundespräsident
Joachim Gauck
Schloß Bellevue
10557 Berlin
Betr. Menschenrechte (Öffentlichkeitsarbeit)
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
mit großer Bewunderung darüber, dass auch Ihnen die Menschenrechte am Herzen liegen, habe ich Ihre Rede vor der UNO Menschenrechtskommission am 25. Februar 2013 in Genf, zur Kenntnis genommen.
Dass diese Bewunderung nicht nur bei mir sondern bei vielen meiner Leidensgefährten als deutsche Vertriebene, von einer noch größeren Verwunderung begleitet wird, hängt mit Ihrem bisher gezeigten mangelnden Einsatz um die Menschenrechte der deutschen Vertriebenen zusammen.
Ethnische Säuberungen sind der Ausdruck eines menschenverachtenden Rassismus und stehen deshalb in völligem Gegensatz zu den christlichen Werten und christlichen Verhaltensweisen und den Rechtsgrundlagen unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung.
Dass Sie diese Menschenrechte in Ihren zahlreichen Reden immer wieder anerkennend einfordern, beweist, dass Ihnen zumindest der verbrecherische Hintergrund von „ethnischen Säuberungen“ durchaus bekannt ist.
Umso erstaunlicher ist es, dass Sie diese Rechtsordnung den vertriebenen Deutschen nicht zubilligen wollen und damit die in der Rechtsordnung bestehende Forderung der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und auch vor Gott ignorieren.
Man kann Verständnis dafür aufbringen, dass, man mit dem Einsatz um die Rechte der deutschen Austreibungsopfer kein Beifall, keine Orden oder sonstige Ehrungen verbunden sind, doch deshalb allein den für Ehrungen zuständigen „Göttern der Macht“ zu dienen, ist weder gottgefällig noch im Sinne der deutschen Geschichte als couragiert zu betrachten.
-2-
Das Unrecht seinen Freund zu nennen, nur um des damit verbundenen Zuspruchs sowie des politischen und materiellen Wohlgefallens sicher zu sein, waren auch in der Geschichte der Menschheit noch niemals der Inbegriff dafür eine „ehrenvolle Unsterblichkeit“ zu erlangen.
Als begnadeter „Gottesmann“ sollten Sie zudem wissen, dass der Herr auch den nicht ungestraft lässt, der seinen Namen missbraucht und glaubt, seine Unrechtshandlungen hinter dem weltlichen Begriff „politische Korrektheit“ verstecken zu können.
Wir erwarten Ihre ausführliche Antwort. auf der Grundlage der international geltenden Regeln des menschlichen Zusammenlebens und des Umgangs mit Verbrechen gegen die Menschheit im Zuge der Austreibungsverbrechen, zu der Sie als Präsident der BRD allen Bürgern gegenüber verpflichtet sind.
Mit gebührenden, dem Gesetz und den christlichen Werten verpflichteten Gruß,
Herbert Jeschioro
Vorsitzender
Anlage: ZvD Faltblatt (Chronik der Vertreibung)
Antwortschreiben vom 19.12.2012 an den ZvD
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Herrn Ministerpräsident
Wilfried Kretschmann
Villa Reitzenstein Stuttgart den, 19. 12. 2012
Richard Wagner Str. 15
70184 Stuttgart
Betr . Vertriebenenbesetzung im SWR Rundfunkrat (Öffentlichkeitsarbeit)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
als Ministerpräsident haben Sie als Landes-Vater Sorge für alle „Kinder“ zu tragen, die auf Ihren Schutz angewiesen sind.
Dazu gehören auch die in Baden Württemberg lebenden deutschen Sonderopfer des gemeinsam verlorenen letzten Krieges, die deutschen Vertriebenen.
Nach Unterlagen die dem ZvD vorliegen, beabsichtigen Sie im Zuge der neuen Staatsverträge mit dem SWR, die bisherigen Plätze der deutschen Vertriebenen im Rundfunkrat, in Zukunft mit Personen zu besetzen, die nicht mehr dem Kreis der deutschen Vertriebenen angehören.
Mit dieser Maßnahme erwecken Sie den Eindruck, dass Sie als Nichtvertriebener zu den Privilegierten des gemeinsam von allen Deutschen geführten und gemeinsam verlorenen Krieges gehören und in dieser Rolle ein Sonderrecht ableiten, um einen Beitrag zur endgültigen Identitätsvernichtung der vertriebenen Deutschen leisten zu wollen.
Als Vorsitzender einer Vertriebenenorganisation gehört es zu meinen Aufgaben derartige Vorhaben nicht widerstandslos hinzunehmen.
Von dieser Verpflichtung werden mich auch Kräfte nicht abhalten können, die versuchen mit ihrer demokratiefeindlichen Handlungsweise die Rechte und Belange schutzlos gemachter deutscher Volksgruppen missachten zu können.
Die deutschen Vertriebenen sind Opfer einer Politik, die die rechtsstaatlichen Prinzipien einer persönlichen Schuld missachtet und nach einem rassistischen Muster, Menschen allein wegen ihrer Abstammung und Herkunft widerrechtlich ausgetrieben und ausgeraubt hat.
So wurden nicht nur auch Kommunisten, Juden und NS-Gegner soweit sie deutscher Abstammung und Herkunft waren, ausgetrieben und ausgeraubt sondern auch Italiener, Ukrainer, Ungarn, Finnen und zahlreiche weitere kleinere Volksgruppen.
Verantwortlich dafür sind nicht zuletzt auch diejenigen, die heute unter hinreichend bekannten Namen als Demokraten im Bundestag sitzen im politischen Alltag tätig sind oder als Künstler und Erzieher aller Art dem NS-Regime persönlich oder familiär treu gedient haben.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich fordere Sie auf Ihr Vorhaben zu überdenken und erinnere Sie an die deutsche Gemeinsamkeit, aus der sich keiner als der Bessere stehlen kann nur weil er in einem anderen Teil Deutschlands geboren wurde.
In Erwartung Ihrer baldigen Antwort,
verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Herbert Jeschioro
Vorsitzender
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ZvD Kilianstr. 8 70327 Stuttgart
Auswärtiges Amt
Herrn Minister Guido Westerwelle
Werderscher Markt 1
20227 Berlin 14. Mai 2012
Betr.- AZ. 505-511/12-08
Sehr geehrter Herr Außenminister Westerwelle,
Ihr Antwortschreiben an unseren Landsmann vom 02. 05. 2012, der sich nun hilfesuchend an unseren Opferverband gewendet hat, erfordert folgende Klarstellung.
Nicht nur der Faschismus sondern auch der Rassismus ist ein Verbrechen.
Wenn sich ausgerechnet die Bunderegierung, der als freiheitlich demokratischer Rechtsstaat bekannt sein muss, dass nicht nur die Austreibung der Deutschen sondern alle „ethnischen Säuberungen“ vom Rassismus motivierte Verbrechen sind, als „Schutzheiliger“ derartiger Verbrechen darstellt, dann wird die Glaubwürdigkeit zur Fragwürdigkeit.
Wenn die Bundesregierung in ihrer „Ermessensfrage“ auch zu vergessen scheint, dass gerade bei der Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus ihren urdeutschen Heimatgebieten die vertriebenen Deutschen Opfer des europäischen Rassismus sind und auch Juden, Kommunisten und NS-Gegner, weil deutscher Herkunft und Abstammung, vertrieben wurden, dann erlaubt sich der ZvD daran zu erinnern und fügt hinzu, dass selbst bei gezielt angelegter historischer Fälschung diesem Personenkreis nicht unterstellt werden kann, er hätte dem NS-Regime gedient.
Ebenso verhält es sich mit der laufenden „Verrechnung“ deutscher Schuld, im Zusammenhang mit dem rassistischen Verbrechen der ethnischen Säuberung an der deutschen Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg, was schon deshalb nicht haltbar ist, weil im gleichen Zeitraum auch andere Volksgruppen, wie Italiener, Finnen, Ukrainer und Ungarn, aus rassistischen und chauvinistischen Motiven vertrieben wurden.
Das Ausklammern von Mitbeteiligten am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, wie Polen, der UdSSR, England und Frankreichs, dient einzig als Schutzbehauptung für die in Verantwortung stehende Täterschaft, aber nicht der Glaubwürdigkeit eines freiheitlich demokratischen Rechtstaates.
Auch hier erinnert der ZvD an den „Hitler-Stalin-Pakt“, der beide Staaten befähigte bereits nach dem Ersten Weltkrieg hingenommene völkerrechtswidrige Gebietsverluste sowie jahrzehntelange Verfolgungen, Vertreibungen und Morde gegenüber deutschen und anderen auch religiösen Minderheiten im polnischen Machtbereich zu beenden.
In diesem Zusammenhang ergab sich, dass nicht nur deutsche sondern auch Truppen der UdSSR im September 1939 in Polen einmarschierten und diesen Einmarsch im November 1939 mit einer gemeinsamen Siegesparade der Deutschen Wehrmacht, der Roten Armee und der Waffen-SS zum Sieg über Polen in Brest-Litowsk feierten.
Noch bis 1941 war die UdSSR der treuste Lieferant von Rohstoffen und Rüstungsgütern an das Dritte Reich und damit wurde nicht das zu diesem Zeitpunkt noch ungeborene und heute von der Bundesregierung ohne rechtlichen Schutz im Stich gelassene vertriebene deutsche Kind, sondern die UdSSR zum massiven Unterstützer des NS-Regimes.
Nicht nachvollziehbar und geradezu entwürdigend empfindet der ZvD die Bearbeitung rechtlicher Fragen der deutschen Vertriebenen durch das AA der BRD. Die Vertreibungsfrage der deutschen Bevölkerung ist ein innerdeutsches Problem und keine auswärtige Angelegenheit, auch wenn die Vertriebenenpolitik der BRD –wie im Zuge der versuchten Fälschung der Geburtsurkunden der deutschen Vertriebenen- den Eindruck erwecken möchte, dass Ostdeutschland schon immer Polen war und erst im Zweiten Weltkrieg zwangsweise deutsch geworden wäre.
Die vertriebenen deutschen Volksgruppen sind weder für den Ausbruch noch für den verlorenen Krieg aller Deutschen verantwortlich zu machen.
Die deutschen Vertriebenen allein für die Folgen des Krieges nun auch seitens der BRD kollektiv und schutzlos durch den Verlust der Heimat und des mit eigener Kraft erschaffenen Eigentums bestrafen zu lassen, ist eines Rechtsstaates unwürdig und verstößt gegen alle Grundlagen und Bestimmungen des geltenden Völkerrechts..
Besonders entwürdigend wirkt eine derartige Handlungsweise, wenn man bedenkt, dass die bekannten Nazi-Größen nicht aus Ostpreußen, Schlesien oder Pommern sondern aus den Bundesländern kamen, die sich heute als nichtvertriebenen Deutsche anmaßen die Vertriebenen als „lästige Störer“ ihrer Friedensliebe behandeln zu dürfen.
Der „Kreisauer Kreis“ ist zudem nicht ohne Grund ein schlesischer Kreis des Widerstandes.
Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu dem von Hans Dietrich Genscher, der nicht nur im Zusammenhang mit den sogenannten „Polenverträgen“ im Januar 1991 für seine hervorragende Ostpolitik von einem „Osteuropäischen Kuratorium“ einen Orden und 500 Tsd. DM erhalten hat sondern -lt. Stern- noch 1944 in Halle/Saale freiwilliges Mitglied der NSDAP mit der Mitgliedsnummer 10123636 aber nicht kollektiv mit der Vertreibung aus seiner Heimat bestraft wurde.
Wenn die Frage des Ermessens den Anschein der Willkür im Dienste des Unrecht erweckt, dann sind die Betroffenen zum Handeln gezwungen.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts waren nach Überzeugung des ZvD, nicht vom Geiste einer Hilde Benjamin beseelt, als sie die Frage des „Ermessens“ beurteilten sondern gingen sicher davon aus, dass Ermessen im Rahmen einer gesetzlichen Grundlage angewendet werden darf, aber nicht ein Freibrief für die Bundesregierung beinhaltet, aus einem Völkermord eine Handlung im Sinne geltenden Völkerrechts machen zu können.
Schließlich beweist die BRD täglich, dass sie im Dienste des geltenden Rechts auch politische, wirtschaftliche Vorteile sowie freundschaftliche Verbindungen bereit ist aufzugeben. Warum diese Handlungsweise im Falle der deutschen Vertriebenen nicht gelten soll, macht nachdenklich und politisch hellhörig.
Die Erklärungen der Bundesregierung, dass die verschiedenen Rechtsgrundlagen zwischen Polen und der BRD das Vertreibungsunrecht nicht heilen lassen, beweist eher, dass die BRD nicht bereit ist im Falle ihrer eigenen Staatsbürger ihre Rechtsstaatlichkeit unter Beweis zu stellen und gegenüber Polen durchzusetzen.
Der Hinweis des AA, dass die vertriebenen Deutschen ihre Ansprüche in Polen über alle Instanzen durchsetzen können, ist bei der von der Bundesregierung bezeichneten „Rechtslage in Polen“, ein Schlag ins Gesicht der Vertriebenen und lässt berechtigte Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bundesregierung zu, sich der rechtlichen und moralischen Absicherung der vertriebenen Deutschen verpflichtet zu fühlen.
Wäre Polen ein Rechtsstaat im Sinne des Wortes, dann müssten die Vertrieben nicht klagen sondern Polen hätte, spätestens zum Zeitpunkt der Befreiung von der kommunistischen Bevormundung, die in seiner Verantwortung begangenen Verbrechen heilen und damit an die Rechtsauffassung der BRD angleichen müssen.
Jedes Verbrechen hat seine eigenen Täter und Opfer, die aber alle nach einer gemeinsamen Rechtsgrundlage behandelt werden müssen.
Dieser Grundsatz bezieht sich auch auf die von Ihnen angeführte Rede von Gerhard Schröder im Jahre 2004 in Warschau, in der er jegliche Unterstützung der deutschen Vertriebenen und damit der eigenen Bevölkerung gegenüber ein Recht verweigerte, das er auf dem Balken 1994 für eine andere Volksgruppe mit einem völkerrechtswidrigen Angriff auf einen souveränen Staat mittragend eingeklagt hat.
Ermessenspielraum oder Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetz, nach den Grundsätzen der Menschenrechte, von dem US Historiker Herrn Prof. Dr. Alfred de Zayas?
Völker- und Menschenrechte sind die tragenden Säulen der Demokratie. Die Tragkraft dieser Säulen des Rechtsgutes mit „Ermessenshandlungen“ zu destabilisieren, bedeutet den Einsturz des Ganzen zu riskieren.
Ggf. müsste das Bundesverfassungsgericht noch einmal -auf der Rechtgrundlage der „Menschenrechte“- über die Frage des Ermessens entscheiden.
Diese Notwendigkeit ergibt sich bereits aus der Erklärung der Bundesregierung: „ Zu dieser Realität gehört an erster Stelle, dass die östlich der Oder-Neiße-Linie liegenden ehemals deutschen Gebiete nunmehr völkerrechtlich zum polnischen Staatsgebiet gehören und dies von der Bundesrepublik Deutschland auch nicht bestritten wird“.
Da Stettin und das Umland von Stettin aber westlich der Oder liegen und trotzdem schutzlos dem polnischen Besatzungsrecht überlassen bleiben, scheint die BRD selbst nicht an die völkerrechtliche Verbindlichkeit ihrer Aussagen zu glauben.
Mit freundlichem Gruß
Gez. Herbert Jeschioro
Vorsitzender
AuswärtigesAmt
I
Auswärtiges Amt, 110'13 Berlin
An
Herrn HAUSANSCHRIFT
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
POSTANSCHRIFIT
11013 Berlin
TEL + 49 (0)3018-17- 4123
FAX + 49 (0)301 B-17-54123
BEARBEITET VON
Marco Acquaticci
REFERAT: 505
505-0@diplo de
www. auswaertiges-amt.de
Werderscher Markt 1
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Marco Acquaticci
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BETREFF Eigentumsfragen vertriebener Deutscher
HIER Ihr Ersuchen um diplomatischen Schutz in Restitutionssachen
BEZUG Ihr Schreiben vom 18.04.2012
GZ 505-5lll12-08
Berlin, 02.05.2012
Berlin, 02.05.2012
Sehr geehrter Herr ,
zu Ihrem oben genannten Schreiben nimmt das Auswärtige Amt wie folgt Stellung:
I .
Sie legen dar, Sie bzw. Ihre Vorfahren seien Opfer der Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und damit der heutigen Republik Polen geworden. Sie begehren nunmehr von
der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Auswärtigen Amtes diplomatischen Schutz gegenüber der Republik Polen hinsichtlich der von Ihnen angestrebten Rückforderung eines im März 1946 in der ehemaligen preußischen Provinz Schlesien zum Nachteil Ihrer Familie konfiszierten Bauernhofes.
der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Auswärtigen Amtes diplomatischen Schutz gegenüber der Republik Polen hinsichtlich der von Ihnen angestrebten Rückforderung eines im März 1946 in der ehemaligen preußischen Provinz Schlesien zum Nachteil Ihrer Familie konfiszierten Bauernhofes.
VERKEHRSANBINDUNG: U-Bahn U2, Hausvogteiplatz, Spittelmarkt
Seite 2 von 4
II.
Vor dem Hintergrund Ihres persönlichen Vertreibungsschicksals erscheint Ihr Anliegen bei individueller und subjektiver Betrachtung zunächst einmal selbstverständlich nachvollziehbar und legitim. Von Seiten des Auswärtigen Amtes sowie der gesamten Bundesregierung kann aber ganz offensichtlich der von Ihnen geschilderte Vorgang nicht isoliert, sondern allein im Zusammenhang mit den vielfältigen und historisch hochkomplexen Fragestellungen betrachtet werden, die sich mit Blick auf die deutsche Kriegsschuld und die in ihrer Folge stehende rechtliche wie politische Realität ergeben.
a.
Zu dieser Realität gehört an erster Stelle, dass die östlich der
Oder-Neiße-Linie liegenden ehemals deutschen Gebiete
nunmehr völkerrechtlich zum polnischen Staatsgebiet gehören
und dies von der Bundesrepublik Deutschland auch nicht
Oder-Neiße-Linie liegenden ehemals deutschen Gebiete
nunmehr völkerrechtlich zum polnischen Staatsgebiet gehören
und dies von der Bundesrepublik Deutschland auch nicht
bestritten wird. Dem steht im Übrigen auch nicht entgegen, dass sowohl das Bun-desverfassungsgericht als auch der weit überwiegende Teil der deutschen Staatsrechtslehre die Bundesrepublik Deutschland in Rechtsnachfolge zum Deutschen
Reich sehen. Dieses Rechtsnachfolgepostulat beschränkt sich
jedoch auf den heutigen Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Soweit in der Nachkriegszeit vielfach diese territoriale
Beschränkung der Rechtsnachfolge bestritten wurde und auch
heute noch vereinzelt bestritten wird, wird diese Ansicht von der
Bundesregierung nicht geteilt.
jedoch auf den heutigen Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Soweit in der Nachkriegszeit vielfach diese territoriale
Beschränkung der Rechtsnachfolge bestritten wurde und auch
heute noch vereinzelt bestritten wird, wird diese Ansicht von der
Bundesregierung nicht geteilt.
Indem Sie in Ihrem Schreiben von ,,den von Polen annektierten
Teilen des fortexistierenden Deutschen Reiches" sprechen und
weiter ausführen, dem ZvD-Vorsitzenden Herrn Jeschioro (und
damit offenbar auch Ihnen) ginge es nicht um die Rückforderung
von Grundeigentum auf polnischem Staatsgebiet, machen Sie
Teilen des fortexistierenden Deutschen Reiches" sprechen und
weiter ausführen, dem ZvD-Vorsitzenden Herrn Jeschioro (und
damit offenbar auch Ihnen) ginge es nicht um die Rückforderung
von Grundeigentum auf polnischem Staatsgebiet, machen Sie
jedoch deutlich, dass Sie selbst auch weiterhin eben diejenige
staats- und völkerrechtliche Ansicht vertreten, wonach
Gebietsansprüche der Bundesrepublik Deutschland östlich der
Oder-Neiße-Linie noch fortbestehen. Die Bundesregierung
staats- und völkerrechtliche Ansicht vertreten, wonach
Gebietsansprüche der Bundesrepublik Deutschland östlich der
Oder-Neiße-Linie noch fortbestehen. Die Bundesregierung
wird sich diese Auffassung aber weder zu eigen machen noch
gar in abtrakter Form oder mit Blick auf konkrete Einzelfälle
gegenüber der Republik Polen vertreten
gar in abtrakter Form oder mit Blick auf konkrete Einzelfälle
gegenüber der Republik Polen vertreten
b.
Inwieweit sich im Übrigen individuelle Ansprüche auf
Restititution gegenüber der Republik Polen aus dem Völkerecht
herleiten lassen, mag noch eher Gegenstand der ernsthaften
rechtswissenschaftlichen Diskussion sein. Während Sie in Ihrem
Restititution gegenüber der Republik Polen aus dem Völkerecht
herleiten lassen, mag noch eher Gegenstand der ernsthaften
rechtswissenschaftlichen Diskussion sein. Während Sie in Ihrem
Schreiben zwei Autoren zitieren, die in Ihrem Sinne für die Anerkennung individueller Restitutionsansprüche plädieren, wird dies sehr verbreitet auch abgelehnt. Die Bundesregierung hat jedoch grundsätzlich keinerlei Anlass. zu dieser wissenschaftlichen Frage verbindlich Stellung zu beziehen.
Seite 3 von 4
Geht es wie in Ihrem Fall um die Frage, ob einem deutschen Staatsangehorigen diplomatischer Schutz hinsichtlich der Geltendmachung eines solchen postulierten Anspruchs zu gewähren ist, so steht der Bundesregierung ein sehr weiter Ermessensspielraum zu, der wiederum einer gerichtlichen Überprüfung nur insoweit zugänglich ist, als dass diplomatischer Schutz letztlich nicht willkürlich versagt werden darf. Ein Ermessensfehler läge also überhaupt nur dann vor, wenn sich die Verweigerung des Schutzes unter keinem Gesichtspunkt mehr rechtfertigen ließe.
Von diese weiten Ermessen hat die Bundesregierung in wegweisender Form etwa Gebrauch gemacht. als der Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder in seiner Rede am
1. August 2004 anlässlich des Warschauer Aufstands klargestellt hat, dass die Bundesregierung keine individuellen Klagen auf Rückübertragung ehemals deutschen Eigentums in der Republik Polen unterstützen wird.
Mit Blick auf die zukunftsgewandte Aufarbeitung der Geschichte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen sowie die weitere vertrauens volle und freundschaftliche Zusammenarbeit beider Staaten sowohl im bilateralen
Verhältnis als auch im Rahmen der stetig voranschreitenden europäischen Integration verbietet sich aus diplomatischer Perspektive ein Abweichen von dieser - im Übrigen auch völkerrechtlich verbindlich wirkenden - einseitigen Zusage.
III.
Auch in Ihrem Fall ist daher das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an nicht durch eine Vielzahl von Resititutionsbegehren gefährdeten Beziehungen zur Republik Polen erheblich höher zu bewerten als der von Ihnen individuell geltend gemachte und im Übrigen
- wie oben ausgeführt - höchst fragliche Anspruch auf Rückübertragung von Eigentum.
Im Ergebnis übt die Bundesregierung dementsprechend auch auf das hier von Ihnen vorgetragene Begehren hin ihr Ermessen dahingehend aus,
dass Ihnen in der gegenständlichen Sache diplomatischer
Schutz nicht gewährt werden kann und die Bundesrepublik
Deutschland Sie weder im Rahmen einer Klage vor
deutschen, polnischen oder anderen staatlichen Gerichten
unterstützen wird noch auf anderen Wegen gegenüber der
Republik Polen in Ihrem Begehren diplomatisch oder in
sonstiger Form unterstützen wird.
Schutz nicht gewährt werden kann und die Bundesrepublik
Deutschland Sie weder im Rahmen einer Klage vor
deutschen, polnischen oder anderen staatlichen Gerichten
unterstützen wird noch auf anderen Wegen gegenüber der
Republik Polen in Ihrem Begehren diplomatisch oder in
sonstiger Form unterstützen wird.
Seite 4 von 4
IV.
Nur vorsorglich werden Sie hier abschließend darauf hingewiesen, dass bereits mehrfach vergleichbare Ersuchen um diplomatischen Schutz in Restitutionssachen an das Auswärtige Amt herangetragen worden sind. Diplomatischer Schutz wurde in diesen Fällen - wie oben dargestellt - nach einheitlicher Ermessensentscheidung durchgehend verweigert. Ent-
sprechende Leistungsklagen, die hiergegen vor den Verwaltungsge-richten erhoben wurden, war bislang bis in die letzte Instanz kein Erfolg beschienen, vielmehr wurden die ausgefiihrten Ermessenserwägungen der Bundesregierung nachdrücklich gestützt.
Der Form halber ist selbstverständlich klarzustellen, dass es Ihnen unbenommen bleibt, in der Republik Polen mit Ihrem Restitutionsbegehren den Rechtsweg zu beschreiten oder aber vorweg dort mit demokratischen Mitteln auf eine Änderung der Rechtslage hinzuwirken. Zu den Erfolgsaussichten eines solchen Unterfangens dürften sich aber weitere Ausftihrungen erübrigen.
Im Auftrag
Acquaticci