Aktuelles
ZvD===Zentralrat der vertriebenen Deutschen===
Der freie demokratische Dachverband der deutschen Vertriebenen
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<Betrogenes Menschenrecht>
Immer deutlicher wird, daß, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, nicht nur Millionen deutsche Vertriebene und Vertriebene anderer Nationalitäten von besessenen weltweit agierenden Rassisten betrogen wurden, sondern damit auch die geltenden Menschenrechte, humanitäre Grundsätze und christliche Moralwerte existenziell betrogen und bedroht wurden.
So sehr betrogen, daß sich die Welt von heute von diesem Rechtsverfall nicht mehr erholen konnte.
An welchen Werten sollte sich diese Welt auch orientieren?
An welchen Werten sollte sich diese Welt auch orientieren?
Orientieren an den Werten vollzogener Vertreibungen und Raubzüge, aus denen Politgaukler wie Hokus-Pokus-Zauberkünstler auf offener Bühne, gottgewollte Rechtsakte entstehen ließen und über Nacht eindeutige Verbrechen als geltende Akte der Menschlichkeit aus dem Hut zauberten?
Orientieren an atomaren Vernichtungswaffen, die in eigener Machtvollkommenheit bereits zur Vernichtung menschlichen Lebens eingesetzt wurden, und zu allem Übel andere verdächtigt werden, sie würden derartige Waffen mißbrauchen?
Orientieren an angezettelten Kriegen zum Wohle der Rüstungslobbi und zum Verderben der Menschen, die als Kollateralschäden die Rendite an den Aktienbörsen erhöhen?
Orientieren an Kriegen unter dem Einsatz von chemischen Waffen, an deren Folgen noch heute die Menschen und die Natur der betroffenen Länder leiden müssen.
Orientieren an Kriegen, bei denen Angriffslust, Schwindel, Fälschungen und Machthunger als Paten zur Seite standen?
Orientieren an Kriegen die Milliarden kosten, während täglich Tausende Kinder an Hunger und medizinischer Unterversorgung sterben?
Orientieren an den Korruptionen und Bereicherungsraubzügen einer „Nomenklatura“, die fast täglich die Nachrichten füllen, während das Volk mit Versprechungen abgefüttert wird?
Orientieren an Urteilen „Im Namen des Volkes“, die eindeutig gegen die Rechte und Belange des betroffenen Volkes verstoßen und mit denen nicht nur das Volk, sondern immer wieder auch das geltende Recht betrogen, vergewaltigt und seiner geltenden Existenz beraubt wird?
Orientieren an Überfällen auf freie und unabhängige Länder, von denen man weiß, sie haben nicht die Kraft und die Waffen sich ausreichend verteidigen zu können, auf Grund von Mutmaßungen und unhaltbareren Verdächtigungen,?
Orientieren an den Machenschaften politischer Mächte, die jegliche historische Orientierung verloren haben?
Nein, die Welt braucht keinen Killer-Sozialismus und keinen Killer-Kapitalismus, die Welt dieser Zeit braucht einen realexistierenden Humanismus.
Wir werden täglich mit dem Problem der neuen Asylbewerber der Welt konfrontiert, die zum überwiegenden Teil alle nur eins im Sinn haben nach Deutschland zu kommen, um ein besseres Leben zu führen. Menschlich ist es verständlich, aber ist es menschlich, wenn Menschen mit falschen Versprechungen in ein Land gelockt werden?
Die Ursache die zu dieser Auswanderungswelle geführt hat wird nicht offen angesprochen. Wie schrieb Herbert Jeschioro einmal ganz treffend in einem Artikel:
„Bekannt ist, daß 5 Euro reichen, um ein hungerndes oder medizinisch unversorgtes Kind in dieser Welt gerettet werden kann und mit dem gleichen Geld die Bildung dieser Kinder für einen Monat gesichert werden kann.
Trotzdem scheint es zum Prinzip des Gutmenschentums zu gehören, dafür zu sorgen arme Staaten noch ärmer zu machen und damit Flucht und Vertreibungen zu fördern.
Ausbeutung der Rohstoffquellen und destabilisierende Kriege sind die Fundamente dieser unsozialen und heimatlos machenden und somit menschenverachtenden Politik in den Flucht- und Austreibungsländern.
Das Leben zur Hölle machen, um Flucht und Vertreibung in den Augen der Opfer als Befreiung empfinden zu lassen, dem waren schon die Millionen ethnischen Austreibungsopfer nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa ausgeliefert, ohne nach einer Schuld oder Unschuld zu fragen.
Noch keinem der Verantwortlichen ist es in den Sinn gekommen, diese heimatlos machende Politik damit zu beenden, indem man die Gelder die allein in der BRD aufgewendet werden, um nur einen einzigen Flüchtling am Leben zu erhalten, in deren Herkunftsländern anzuwenden.
Damit könnten Tausende seiner verhungernden und medizinisch unversorgt dahinvegetierenden Landsleute in der Heimat am Leben erhalten und seine eigene Flucht in die heimatlose Fremde, als unnötig betrachtet werden. „
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
Regina Jeschioro 30.03.2016
Vors.d.ZvD
Niemand wird bestreiten können, daß -so wie die halbe Wahrheit schon ein Teil der Lüge ist- eine Freundschaft, die nur einem Teil der Freunde dient, eine Feindschaft in sich trägt.
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<Unser täglich Brot>
Nach mehr als 4 Monaten Regierungsbildung ist es endlich gelungen den ersten großen gemeinsamen GROKO dil zu landen.
Die Einkünfte der Bundestagsabgeordneten sollen den Einkünften höchstrichterlicher Bezüge angepaßt und damit vorerst um etwa knappe 900 € pro Kopf und Monat erhöht werden.
Mit der Einhaltung der Gleichheit vor dem Gesetz, mit der Würde des Menschen und der Billigung einer erträglichen Lebensqualität aller Menschen in der BRD, hat dieser Vorgang, der als Reform bezeichnet wird, allerdings nichts zu tun.
Nur einen Tag später hat der Innenminister Lothar de Maiziere erklärt, daß die Forderung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst für eine Lohnerhöhung um 3,5 %, maßlos und übertrieben wäre.
Zur Erinnerung sei erwähnt, daß die Bundesregierung in einer im Vergleich als menschenverachtend zu bezeichnenden Rentenerhöhung bewiesen hat, was sie unter Gleichheit versteht.
Die Rentenerhöhung im Jahr 2013 betrug für die Mehrheit der „Begünstigten“ knapp 1 € pro Kopf und Monat, womit die Porto und Verwaltungskosten für die Rentenbescheide höher lagen.
Damit erhebt sich gleichzeitig die Frage, welche Qualifikation eine Arbeit benötigt um auf ein höchstrichterliches Niveau angepaßt zu werden.
Berücksichtigt man die vielen Pannen und Pleiten der deutschen Abgeordneten und an die Ergebnisse von Befragungen im Kreis der Abgeordneten von denen die Mehrheit nicht wußte wie viele Nullen einen Milliarde hat oder gar den Wortlaut der Artikel des Grundgesetzes nicht kannten, dann kommen berechtigte Fragen auf, die sich selbst beantworten.
Steht die fachliche Qualifikation der deutschen Abgeordneten auf der gleichen Stufe mit den amtierenden höchsten deutschen Richtern, die im Gegensatz zu den deutschen Bundestagsabgeordneten einen langen Bildungsweg antreten mußten um ihre Besoldung zu erhalten?
Ist die Gleichstellung deutscher Bundestagsabgeordneter mit höchsten deutschen Richtern -gemessen am erforderlichen Bildungsstand- nicht eine Disqualifizierung der deutschen Richterschaft?
In der BRD schreitet die Verarmung weiter Kreise der Bevölkerung fort. Kinderarmut und die damit verbundene Ausgrenzung wird scheinbar nicht zur Kenntnis genommen Zunehmende Wohnungslosigkeit wegen Unbezahlbarkeit der Mieten und Armutsküchen sind ein deutliches Zeichen unsozialer Verhältnisse in der BRD.
Nicht zuletzt sind es auch die zahlreichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die den Abgeordneten des Deutschen Bundestages mangelnde Qualifikation in ihren gesetzgeberischen Entscheidungen vorhalten müssen.
Und die neu gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben keine größeren Sorgen als sich ihre schon jetzt nicht zu knappen Einkünfte zu erhöhen.
Immerhin handelt es sich bei den Diäten, die von zahlreichen Sondervergünstigungen umrahmt und von Nebeneinkünften garniert sind, um Einkünfte, von denen die zu Tausenden ehrenamtlich tätigen Bürger der Republik nur träumen können.
Damit bleibt es wohl auch diesmal bei dem jahrzehntelang praktizierten Ritual, daß die Opposition verschämt die Erhöhung ablehnt, im Wissen am Ende doch durch den Beschluß der Mehrheit am Gewinn beteiligt zu sein.
Mangelnder Wille oder Können möglicherweise ist es mangelnde Einsicht der Verantwortlichen, die nicht begreifen wollen, daß die weltweiten Unruhen in den Staaten stattfinden, in denen besonders der Eigennutz der Herrschenden vor dem Wohle des Volkes steht und zu Unruhen und zu sozialen Konflikten führen.
Da helfen auch die stolzen Tränen der Bundesarbeitsministerin bei der Verabschiedung der Rentenmogelpackung nicht, das Werk verschönern zu können.
Herbert Jeschioro 12. Februar 2014
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An den
Präsidenten der Russischen Republik
Vladimir Putin
Kreml
Russ. Moskau 10. Februar 2014
Betr. Olympiade 2014 in Sotschi.
Sehr geehrter Herr Präsident Vladimir Putin,
als deutscher Staatsbürger und Vertreter einer Organisation ungeheilter Wunden der Vergangenheit, erlaube ich mir, Ihnen für die Ausrichtung der Olympischen Spiele in Sotschi herzlich zu danken.
Gleichzeitig verurteile ich den Boykott des BRD Präsidenten Joachim Gauck, der mit seinem Verhalten nicht nur Sie persönlich sondern das ganze russische Volk beleidigt und die zum friedlichen Wettstreit angetretenen Sportler alle Nationen im weitesten Sinne zum Gegeneinander statt zum Miteinander aufgestachelt hat.
Die alte Symbiose aus den Zeiten des Kalten Krieges, ohne die Politik und moderne Medien nicht existieren könnten, hat sich auch im Falle Sotschi bewährt.
Während im Berliner Flughafenbau ohne ein sichtbares Ende Milliarden Steuergelder verschlungen werden und in dunklen Kanälen verschwinden, lästerten die deutschen Medien über die, natürlich Ihre persönliche, Geldverschwendung beim Bau der Olympia Sprungschanzen in Sotschi, die statt 30 nun 200 Millionen € gekostet haben.
Es ist ein Vergleich aus dem Repertoire derer, die in allen Bereichen, einschl. der Menschenrechte, keine besseren Argumente als Zynismus und unsaubere Häme haben und nur den Splitter im Auge des Anderen aber nicht den Balken im eigenen Auge sehen.
Sie haben dafür gesorgt, dass aus Leningrad wieder St. Petersburg und aus Stalingrad Wolgograd wurde. Viele Menschen, denen Würde und Menschlichkeit ein Lebenswerk bedeuten, hoffen darauf, dass auch aus Kaliningrad wieder einmal Königsberg werden könnte.
Versöhnung fängt in den Herzen der Menschen an und nicht mit Boykotten um Streit anzuzetteln und anderen Staaten den eigenen Willen aufzuzwingen. Sie Herr Präsident, haben bereits Größe bewiesen und in der Olympia Dokumentation – im Gegensatz zu Ihren Kritikern- die Wunden der Vergangenheit ausgeklammert.
Hochachtungsvoll.
Herbert Jeschioro
Vorsitzender
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<Feindbild Deutschland>
Kaum zu glauben aber wahr. Während vor der UNO dem obersten Gremium von „Vereinten Nationen“ die alles Geschick der Menschheit zumindest vordergründig friedlich zu regeln hat, gilt noch immer die Feindstaatenklausel gegen Deutschland. Trotzdem schwadroniert der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck, von einer dringend notwendigen massiveren Beteiligung der deutschen Bundeswehr in weltweiten internationalen Kriegseinsätzen.
Der Bundespräsident der BR-Deutschland, der nach allgemeiner Kenntnis noch nie eine Waffe in der Hand hatte, noch nie die Folgen eines blutigen Krieges erfahren hat und als religiöser Verkünder von Frieden, Versöhnung und wenn notwendig auch mit den Geboten Gottes nicht zu vereinbarenden Handlungen leben kann, wird plötzlich zum geistigen Waffenhändler.
Bei Menschen die zu ihrem Posten kamen wie die berühmte Jungfrau zum Kinde, stellt sich immer wieder die Frage, was treibt sie dazu Forderungen an andere zu stellen, die sie selbst als gutes Beispiel nie erfüllt haben.
Forderungen, wie zum Beispiel die amtliche Verwendung auch der deutschen Sprache in allen europäischen Institutionen, um der größten deutschen Sprachengemeinschaft in Europa endlich gerecht zu werden, kommt ihnen nicht in den von ihnen nach eigenem Ermessen praktizierten Gerechtigkeitssinn.
Ebenso stört es sie noch immer nicht, wenn der noch immer offiziell erklärte Feind sein Blut opfert und dies bis in alle Ewigkeit zu tun hat.
Man braucht scheinbar das Feindbild, denn ein guter Deutscher ist kein brauchbares Objekt, wenn es darum geht, Forderungen durchzusetzen, die ein selbstbewußter Bewohner dieser Erde mit Empörung ablehnen würde.
Nach diesem Muster hat auch der Bundespräsident der BRD Joachim Gauck, seinen Boykott gegenüber Russland verhängt und damit die Olympischen Spiele zum Spielfeld politischer Intrigen gemacht.
Es ist das Muster derer, die alle Menschen die eine andere Meinung haben als sie selbst zum Feind erklären und mit Boykotten statt mit Argumenten zur Kapitulation und zur Unterwerfung zwingen wollen.
Als ehrenhaft und besonders gegenüber den beteiligten Sportlern dieser Welt als respektvoll, kann man diese Handlungsweise nicht bezeichnen.
Ein leerer deutscher Stuhl bei der Eröffnungsfeier in Sotschi, war wohl mehr als nur eine schäbige deutsche Mißachtung des russischen Volkes und der internationalen Sportgemeinschaft.
Nicht zuletzt war es auch eine Mißachtung wichtiger deutscher Belange.
Diese Welt braucht keine kriegerischen Vorbilder sondern respektvolle Menschenfreunde, die auch die Meinung des eigenen Volkes respektieren.
Herbert Jeschioro 08.Februar 2014
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<Das „gute“ Gewissen der Barbarei>
In der Geschichte der Menschheit war es zu allen Zeiten ein Privileg der Sieger ihre besiegten Feinde zu bestrafen und so viel wie möglich am jeweils zeitgemäßen „Galgen“ enden zu lassen und der eigenen Barbarei eine ungestrafte Zukunft zuzubilligen.
1945 erwartete die Menschheit ein Ende dieser unheilvollen Praktiken und glaubte den politischen Wanderpredigern aller politischen Schattierungen, die nun nach dem Untergang des seit 1914 bekriegten Bösen, die heile friedliche Welt versprachen.
Doch es kam anders. Noch während sich die Falltüren der Sieger-Galgen erbarmungslos öffneten um bewiesene oder unbewiesene Verbrechen des Feindes zu bestrafen, begann eine Barbarei die die Welt bis in unserer Tage statt in eine friedliche Welt in ein Pulverfaß verwandelt hat.
Der in seiner Art größte und barbarischste Akt der ethnisch rassistischen Austreibungen in Europa begann 1945 mit der Verteilung der Beute und der politischen Abgrenzung, als Folge einer in Europa seit ewigen Zeiten betriebenen menschenverachtenden Minderheitenpolitik.
Eine Politik die besonders auf dem Balken, als Auslöser des Ersten Weltkrieges mit dem Mord von Sarajewo und in Polen mit der Verfolgung der im polnischen Machtbereich lebenden deutschen und jüdischen Bevölkerung mit dem damit gewünschten Vertreibungsdruck, bereits seit 1918 zu verzeichnen war.
Die Erklärung, die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus ihrer seit Jahrhunderten angestammten Heimat sei eine Folge des deutschen Angriffskrieges vom September 1939, ist historisch richtig als eine Schutzbehauptung der für diese Austreibungsbarbarei verantwortlichen Täterschaft zu bewerten.
Immerhin war die Militäraktion gegen Polen vom September 1945, eine mit der damaligen UdSSR gemeinsam vollzogene, die zudem mit der Siegesparade von Brest-Litowsk im November 1939 zwischen Deutscher Wehrmacht, Roter Armee und Waffen SS besiegelt wurde.
Zum Europäischen Krieg wurde diese Aktion erst mit der Kriegserklärung Englands und Frankreichs vom 03. September 1939 an das Deutsche Reich, nicht aber gegen die an der Militäraktion gegen Polen beteiligte UdSSR.
Zum Weltkrieg wurde dieser bis dahin europäische Krieg, mit dem Eintritt Japans und den USA in das Kriegsgeschehen im Jahre 1942.
Im Zuge dieses Krieges wurde der „unsichtbare Feind“ (Partisanenkrieg) zur Strategie eines Krieges erhoben, der bis zu diesem Zeitpunkt als völkerrechtswidrig verurteilt und bestraft wurde.
Der Bombenkrieg gegen die zivile Bevölkerung, den England schon in den Zwanzigern in Nordafrika im Iran und in Asien erfolgreich durchgeführt hatte, wurde zu einer Barbarei des guten Gewissens, das seinen Höhepunkt im Laufe des Zweiten Weltkrieges in Dresden, Hiroshima und Nagasaki erreichte.
Mit dem Läuten der Friedensglocken von 1945 verdeckte man die Schreie der Opfer einer neuen Weltordnung, die mit der größten Barbarei seiner Art in der Geschichte der Menschheit begann.
Die ethnisch rassistischen Austreibungs- und Ausraubungsverbrechen an Millionen Menschen in Friedenszeiten.
Nicht nur etwa 18 Millionen Deutsche sondern Millionen Menschen anderer Volkszugehörigkeit wie Italiener, Ungarn und Finnen, wurden zum ungesühnten Spielball einer Barbarei mit ewig gutem Gewissen.
Austreibungen die das „gute Gewissen von Potsdam“ noch mit den Worten <unter humanen Bedingungen> beschrieb, endeten in Wirklichkeit mit Vergewaltigungen, Morden, Folterungen und dem Verlust der letzten armseligen Habe auf dem Weg in eine heimatlose und eine weltweit hingenommene tödliche Zukunft.
Selbst die Weltorganisation UNRRA, schloß Hilfen für die deutschen Vertriebenen ausdrücklich aus.
Die Schreie der Opfer blieben nicht ungehört und so wurde man die Geister die man rief nicht mehr los. Die seit Jahrhunderten unterdrückten und ausgebeuteten Kolonialvölker, die einstigen Sklaven der Kolonialherren sowie die durch fremde Landnehmer von Ausrottung bedrohten Ureinwohner nutzten die Gunst der Stunde und führten nun den im Zweiten Weltkrieg eingeführten „Krieg des unsichtbaren Feindes“ gegen ihre Unterdrücker.
Indien, Vietnam, Pakistan, Afghanistan, Nordafrika, Iran und Irak wurden zum Symbol des Freiheitskampfes, dem die Hüter des guten Gewissens mit inszenierten Kriegen und sogenannten Befreiungsaktionen begegneten.
Damit wurde die Spirale der Gewalt stetig erhöht und nach jedem Krieg und jeder Befreiung stieg die Zahl der Ausgetriebenen, der vor neuer Verfolgung flüchtenden und der Ermordeten.
Der Krieg in Vietnam öffnete der Welt die Augen und zeigte erstmals öffentlich auch die tatsächliche Barbarei des guten Gewissens.
Der befreite Irak, in dem heute mehr Menschen ermordet werden als vor der Befreiung, ist das Beispiel einer Strategie dem die Aktionen in Libyen, Ägypten, Tunesien und Syrien folgten und eine Welle des Elends von Flucht, Vertreibung zu ethnischen Konflikten und zu einer kontinuierlichen Destabilisierung der Welt herbeiführten und gleichzeitig den unermeßlichen Reichtum der Mächtigen förderten.
Schon mit dem Bankrott des stalinistisch kommunistischen Systems wurde zugegeben, daß die Methode eigene Morde dem besiegten Gegner anzudichten zum guten Ton der Geschichtsschreibung gehört.
Mit Vietnam und den erweiterten Dronenmorden mit den bekannten Kollateralschäden an unschuldigen Frauen und Kindern sowie den gezielten Verbrechen an Frauen und Kindern der „befreiten“ Völker, gilt es als erwiesen, daß derartiges nicht erst seit heute auch zur Barbarei des immer wieder gepriesenen guten Gewissens gehört.
Je nach politischem Lager nennt man die schuldhaft Besiegten allerdings, Aktivisten oder Terroristen und folglich den eigenen Mörder einen Helden und den Helden des besiegten Feindes einen Mörder.
Trotz aller Erkenntnisse wird den Opfern des Ursprungs, der Barbarei des guten Gewissens in Europa, den deutschen, italienischen, ungarischen und finnischen Austreibungsopfer von 1945, weiterhin jegliche Rehabilitation und Wiedergutmachung sowie das Recht auf Heimat verweigert, obwohl das gute Gewissen immer wieder erklärt, die Völker wegen der mangelnden Einhaltung dieser Rechte von der Unfreiheit befreien zu müssen.
Ironie, Verlogenheit oder eine Selbstenttarnung der Barbarei?
***
Es ist besser mit der Wahrheit zu leben, als an der Lüge zu ersticken.
Herbert Jeschioro / Breslau Januar 2014
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Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy Brandt Str. 1
10557 Berlin Stuttgart,10.Januar2014
Betr. Öffentlichkeitsarbeit zur Oder Neiße Linie.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,
die wichtigen berechtigten Fragen der deutschen Austreibungsopfer sind bis zum heutigen Tage unbeantwortet geblieben.
Im Namen der vom ZvD vertretenen Vertriebenen bitte ich Sie die Frage zu beantworten, zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und durch welchen international anerkannten und dem Völkerrecht entsprechenden Vertrag, die zum Deutschen Reich gehörenden deutschen Ostgebiete fremdes Staatsgebiet geworden sein sollen.
Grundlage unserer Anfrage bilden:
1) Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1973 und 1984
2) Die Protokolle von Potsdam, nach denen die Umsiedlung der in Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei verbliebenen Deutschen unter humanen Bedingungen erfolgen soll, dürfen nicht als „Abkommen“ aufgewertet werden.
Wobei die bis zum Abschluss eines Friedenvertrages unter polnische Verwaltung gestellten deutschen Ostgebiete nicht als zu Polen gehörend betrachtet werden dürfen und Stettin sowie das Umland von Stettin als Vertreibungsgebiet links der Oder, in den Protokollen von Potsdam nicht einmal protokollarisch erwähnt werden.
3) Die jahrelange rechtsstaatliche und von der Politik der westlichen Siegermächte unterstützte Orientierung in der BRD , die eine Anerkennung der Oder Neiße Linie als polnische Westgrenze nicht nur ablehnte sondern bis auf die Kommunisten vom Deutschen Bundestag als Verrat sowie als Schand- und Schmutzverträge bezeichnet wurden, kann aus rechtlicher Sicht nicht als ungültig betrachtet werden, ohne damit die freiheitlich demokratische Rechtsordnung in der BRD zu diskriminieren.
Würde dies geschehen muss zwangsläufig der Eindruck entstehen, dass die BRD heute nur von Kommunisten und deren Gefolgsleuten regiert wird, die damals ablehnten, was heute rechtlich Bestand haben muss.
Anhang: Wahlplakate der großen Volksparteien in der BRD
4) Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag und ist so weit bekannt mit dem Makel der Nötigung, „ohne Anerkennung der Oder Neiße Grenze keine Vereinigung von BRD und DDR“ belastet und weil die Feindstaatenklausel gegen Deutschland weiterhin Bestand hat.
Die Tatsache, dass weder die BRD noch die DDR über die deutschen Ostgebiete verfügen durften, weil sie zu keinem Zeitpunkt über diese Gebiete Herrschaft ausüben durften, scheint das rechtliche und völkerrechtliche Debakel des 2+4 Vertrages zu sein.
Die Darstellung im 2+4 Vertrag, dass es sich bei den Protokollen von Potsdam um ein Abkommen gehandelt und die Vertreibung der Deutschen legalisiert hätte, ist eine Fälschung und eine bewusste Negierung des Wortlautes im Protokoll, weil die unter polnische Verwaltung gestellten deutschen Ostgebiete nicht als „Polen“ gewertete werden können.
Von keinem Staat der Welt wurde dieses sogenannte „Abkommen“, das in Wirklichkeit nur ein rechtlich unverbindliches Protokoll war, ratifiziert.
Die heutige Politik in der BRD erweckt den Eindruck, als sei die BRD trotz der Aufsicht der Siegermächte, in allen Bereichen des täglichen Lebens, ein faschistoides Gebilde gewesen und erst durch die „Auftritte“ der sogenannten „Antifa“ oder der „Fischer Revolte“ und dem mehr oder wenige pädophilen Anhang, zur Demokratie im rechtsstaatlichen Sinne gereift.
Die Verfolgung der vertriebenen Deutschen, die sich noch heute an der rechtsstaatlichen Ordnung der im weitesten Sinne einstigen Bundesrepublik Deutschland und dem damit verbundenen noch immer geltenden Grundgesetz orientieren, gehört zu den schwarzen Kapiteln in der vom Missbrauch geprägten täglichen Bild der BRD.
Nicht nur das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sondern die Moral- und Wertvorstellungen fordern von den Machthabern des Staates, den Schutzlosen, den Entrechteten, sowie den Opfern von Völkermord und Identitätsvernichtung Schutz und Rechthilfe zu gewähren und nicht wie es die Bundesregierung tut, diesen Schutz zu verweigern.
Die Einmischung der Bundesregierung in gleichartige Belange und besonders wenn diese Rechte in anderen Ländern verletzt werden, beweist, dass die Verantwortlichen in der Bundesrepublik die Rechte der deutschen Vertreibungsopfer wegen ihrer Herkunft und Abstammung bewusst missachten und andere Menschen wegen der gleichen Merkmale bewusst bevorzugen. Gleichzeitig wird mit dieser Haltung der rassistische Hintergrund der Austreibungsverbrechen relativiert.
Zweierlei Rechtsgrundlagen in einem funktionierenden Rechtsstaat kann und darf es nicht geben.
Diese Eindrücke zu entkräften, bitten wir Sie Frau Bundeskanzlerin um eine baldige sachbezogene Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Herbert Jeschioro
Vorsitzender
Anhang: Wahlplakate zur Oder Neiße Linie
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<Der unendliche Genscherismus>
Sie ist angekommen die frohe Botschaft, nach der der ehemalige BRD Außenminister Hans Dietrich Genscher, bei dem russischen Präsidenten Putin dafür gesorgt hat, daß der russische Multimillionär Chodorkowski begnadigt wurde.
Man muß schon mit der zum Denken notwendigen mathematischen Logik auf Kriegsfuß stehen um zu glauben, daß sich der selbstbewußte russische Präsident Putin, von einem abgehalfterten Außenminister sowie Ehrenvorsitzenden einer Partei die dabei ist im Orkus zu verschwinden und dessen bis Dato amtierender Außenmister Westerwelle in der Ukraine öffentlich gegen Putin randalierte, in seiner Handlungsweise bevormunden lassen würde.
Es ist schon vermessen zu glauben, daß nur Abkömmlinge sogenannter westlicher Werte zu guten Taten fähig wären und einem russischen Präsidenten dagegen ein derartiges Verhalten fremd sein muß.
Der historische Ablauf der Weltordnung hat unzählige Beispiele dafür, daß solche Gedankengänge zumindest in den Bereich der Märchen gehören.
Hans Dietrich Genscher, dessen Lebenslauf den Anschein erweckt, als habe er zu allen Zeiten immer nur dafür gesorgt die Nähe zum Geld und besonders zur Macht suchen zu können, um sich dabei selbst als Mächtigen darstellen zu können, ist ein Beispiel für diese moralische Un - Ordnung.
So ist ein Einsatz für die sterbenden, die hungernden und ausgebeuteten Kinder dieser Welt, die sich weder mit Geld noch mit Machtvergabe bedanken können, soweit es Genscher betrifft, unbekannt.
Umso bemerkenswerter war sein Einsatz für die Relativierung der Austreibungsverbrechen an der deutschen Bevölkerung, um die Identitätsvernichtung der ostdeutschen Volksgruppen fortsetzen zu können,
gleichzeitig aber ist bekannt, daß das unsagbare Leid der unschuldig geschundenen eigenen Bevölkerung bei ihm kein öffentlich erkennbares Mitleid oder menschliche Anteilnahme erzeugt haben.
Für diese sogenannte neue Ostpolitik bekam H.D. Genscher, als amtierender Außenminister der BRD, im Januar 1991 von einem „Osteuropäischen Kuratorium“ einen Orden und ein persönliches Preisgeld von damals
500 000 DM.
Über den Verbleib des Geldes, wollte das Außenministerium unter Westerwelle, auch 2012 dem ZvD keine Auskunft geben.
Ebenso konnte der Bundesrechnungshof keine Stellungnahme abgeben.
Es scheint das Privileg der „Guten“ zu sein, immer die Nähe der Macht suchen zu dürfen, ohne im „Notfall“ Schaden erleiden zu müssen.
Dafür sorgt bei Bedarf die Erinnerungslücke, die jedem ordentlichen Profi als letzte Instanz dient.
Schon 1944 suchte H.D. Genscher die Nähe zur Macht und suchte, wohl um nicht zu spät zu kommen als noch minderjähriger freiwilliger Parteigenosse der NSDAP in Halle / Saale mit der Mitgliedsnummer 10123636, die Nähe zur damaligen Macht.
Nach diesem Muster scheint es auch in der bestehenden westlichen Sühne- und Vergebungskultur Privilegierte und weniger Qualifizierte, wie die deutschen Vertriebenen, zu geben.
Herbert Jeschioro / Breslau 01. Januar 2014
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Padre Santo Franciscus
Cita di Vaticano
I Roma 28. Oktober 2013
Betr.: Petition
Heiliger Vater,
ethnische Säuberungen sind der Ausdruck eines menschenverachtenden Rassismus und stehen deshalb in völligem Gegensatz zu den christlichen Werten und christlichen Verhaltensweisen. Sie lassen sich mit der Bergpredigt und dem Gebot der Nächstenliebe (Matthäus V und XXV) niemals in Übereinstimmung bringen.
Nachdem unsere zahlreichen Bemühungen gegenüber weltlichen Institutionen, wie dem Präsidenten der USA Barak Obama, der UNO, dem Präsidenten der Vereinten Nationen Ban Ki-moon und nicht zuletzt gegenüber den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich mit nichtssagenden Erklärungen abgetan wurden, die mit den christlichen Geboten nicht in Einklang stehen oder überhaupt nicht beantwortet wurden, wendet sich der ZvD als christlich geprägte Opferorganisation an den amtierenden Heiligen Vater der Verfolgten und Entrechteten.
Wir hoffen damit auf Unterstützung gegenüber jenen Christen, die als Austreibungstäter ihren christlichen Brüdern und Schwestern unsägliches und bis heute ungeheiltes Leid zugefügt haben und die dieses Handeln bis heute uneinsichtig und missbräuchlich rechtfertigen und aufrechterhalten.
Mehrere Millionen Menschen verschiedener ethnischer Volksgruppen wurden während und nach Ende des 2. Weltkriegs Opfer einer von Rassismus und Chauvinismus getragenen Politik, Menschen, die mehrheitlich keine persönliche Schuld auf sich geladen hatten, sondern die einem kollektiven menschenverachtenden und rechtsverletzenden ethnischen Hass anheimfielen, vor dem nicht einmal die auf den Friedhöfen ruhenden christlichen Brüder und Schwestern oder gar ungeborenes menschliches Leben verschont blieben.
Es ist mehr als zynisch, wenn in diesem Zusammenhang christliche Würdenträger die Austreibung und die damit verbundenen Verbrechen damit rechtfertigen, dass dies gottgewollt gewesen sei, da Gott die Austreibung sonst schließlich nicht hätte geschehen lassen. Damit aber wird versucht, Gott zum Komplizen menschenverachtender Verbrechen zu machen.
Dieser uns allen Christen gemeinsamer Gott verfügte dagegen in seinen Geboten:
„Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Hof, Weib und Esel“..
„Du sollst nicht töten“…
„Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten“..
„Du sollst den Namen des Herrn nicht missbrauchen“..
Jedes dieser Gebote Gottes wurde von den Verantwortlichen der Austreibungsverbrechen und ihrer willigen Vollstreckern vorsätzlich missachtet.
Jeder einzelne Mensch aber hat ein Recht auf seine Heimat, weil er nach christlichem Verständnis durch den Willen Gottes an diesem bestimmten Ort durch seine Eltern in die Welt gesetzt wurde. Die menschenverachtende Austreibung von Millionen Menschen als unumkehrbar hinzunehmen, die Verbrechen an Unschuldigen ungesühnt zu lassen, die Opfer durch weltliche menschenverachtende Entscheidungen zu verhöhnen und somit auf Gerechtigkeit zu verzichten, darf und kann auch nicht nach Jahrzehnten hingenommen werden. Daran müssen sich alle politisch Verantwortlichen, aber besonders die Amtsträger in den christlichen Kirchen als Vertreter Gottes auf Erden, messen lassen.
Heiliger Vater, bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und eines der größten Verbrechen gegen die Menschheit nicht nur nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, sondern die Folgen zu heilen, damit Täter und Opfer sich wieder versöhnen können. Unmenschlichkeit und Barbarei muss angesichts der großen Herausforderungen für die Menschheit überwunden werden.
Ethnische Säuberungen dürfen niemals hingenommen werden und müssen in ihren Folgen wo immer möglich rückgängig gemacht werden. Ohne dies steht zu befürchten, dass Nachahmungstäter in und außerhalb Europas sich diese ungesühnten Verbrechen bis in unsere Tage zum Vorbild nehmen und wiederum unsägliches Leid über zahllose Menschen kommen lassen. Verschweigen und Bagatellisieren ist keine Lösung. Deshalb hoffen wir in dieser Frage auf die klare Stimme der Kirche im Sinne der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit.
Der beabsichtigen Heiligsprechung des verstorbene Papst Johannes Paul II, steht aus Sicht der christlichen Austreibungsopfer völlig im Widerspruch zu seinen tatsächlichen irdischen Leistungen, zu denen insbesondere das Leugnen und Relativieren der Austreibungstaten zählen und ein Engagement für die Austreibungsopfer im christlichen Sinne völlig vermissen lassen.
Für eine Stellungnahme aus dem Munde des Heiligen Vaters Franciscus, wäre die christliche Gemeinschaft im ZvD überaus dankbar.
Hochachtungsvoll
Herbert Jeschioro
Vorsitzender des Zentralrates der vertriebenen Deutschen
Christlich getauft 1927 in Breslau/ Deutschland
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<Die falschen Töne von Potsdam>
Die „drei Großen“ nannte man sie als sie in Potsdam 1945 über das mörderische Schicksal von etwa 18 Millionen Deutschen allein wegen deren Herkunft und Abstammung entschieden.
Denn von dem Vorsatz der drei Großen und den Folgen einen Völkermord begehen zu wollen, wurden weder Kommunisten, Gegner des NS-Regimes oder sogar Juden, soweit sie deutscher Herkunft und Abstammung waren, von den Austreibungsverbrechen verschont oder gar eine individuelle Schuld der Austreibungsopfer geprüft.
Heute nennt man einen derartigen Vorgang klar und deutlich ein rassistisches Verbrechen gegen die Menschheit.
Jeder der „drei Großen von Potsdam“ hatte seine Gründe eigene Leichen nicht aus dem Keller holen zu müssen oder vom anderen holen zu lassen.
Stalin wegen des sogenannten Hitler-Stalin-Pakt im Visier der Weltöffentlichkeit, einst gemeinsam mit dem NS-Regime den damit verbundenen gemeinsamen Militäreinsatz gegen Polen mitverantwortet zu haben, hatte allen Grund den nun Alleinschuldigen, mit viel Getöse bestrafen zu müssen.
Die damit verbundenen Floskel, wie den von der Roten Armee besetzten östlichen Teil Polens nur vor der deutschen Besatzung beschützt zu haben, konnte nur mit der Unterdrückung der historischen Wahrheit und der Schuldzuweisung der sowjetischen Morde von Katyn an die Deutsche Wehrmacht, bis 1994 aufrechterhalten werden.
Letztendlich stand die gemeinsame Siegesparade der Roten Armee, der Deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS im November 1939 in Brest Litowsk, als störender Pate der historischen Wahrheit im Hintergrund der zunächst gedanklichen potsdamer Austreibungsverbrechen von 1945.
Damit es so blieb ersetzte man in Potsdam das rechtsstaatliche Gut der Verteidigung mit den bis heute anhaltenden stalinistischen Kriminalisierungsbegriffen des Relativierens, des Aufrechnens und der Geschichtsrevisionismus.
Die bekannten Äußerungen britischer Regierungsmitglieder, aus denen hervorgeht als Kriegsziel vorrangig die Zerschlagung der deutschen Wirtschaftskraft im Auge gehabt zu haben, kam die Destabilisierung Deutschlands mit der Austreibung und Ausraubung von etwa 18 Millionen Deutschen innerhalb eines von britischen und amerikanischen Bombern völlig zerstörtes, destabilisiertes und hungernden Landes wie gerufen.
Demokratische Werte, Völkerrecht, humanistische Gesinnung kannte man weder gegenüber einzelnen völlig unschuldigen Menschen noch gegenüber Kindern oder gar in Verantwortung an ungeborenem Leben.
Die schützende Hand über alle diese Verbrechen hielten die USA und duldeten und förderten jahrzehntelang in ihrer Eigenschaft der Vormachtfunktion der Besatzungsmächte, den staatlich geförderten Bund der Vertriebenen sowie eine deutsche demokratische Politik, die besonders das Verbrechen der Austreibung der deutschen Bevölkerung aus Deutschland (den deutschen Ostgebieten), als nicht hinnehmbar, als verbrecherisch, völkerrechtswidrig und als umkehrbar erklärten.
Warum?
Am Ende der Konferenz von Potsdam gab es ein Protokoll in dem erklärt wurde, daß in Polen, der Tschechoslowakei und in Ungarn verbliebene Deutsche, unter humanen Bedingungen nach Deutschland umgesiedelt (repatriiert) werden sollen.
Das deutsche Reichsgebiet östlich von Oder und Neiße (ohne Stettin und Umland westlich der Oder liegend zu erwähnen) soll bis zum Abschluß eines Friedensvertrages unter polnische Verwaltung gestellt werden.
Verwaltungsgebiet ist kein Staatsgebiet des Verwalters ( s. das Saarland) und gehörte trotz der falschen Töne aus Potsdam, nicht zum erwähnten Vertreibungsgebiet.
Das Protokoll von Potsdam ist kein international gültiger Vertrag sondern eine Absichtserklärung ohne rechtsverbindliche Grundlagen.
Danach hatte Polen zu keinem Zeitpunkt das Recht Deutsche aus den unter ihre Verwaltung gestellten deutschen Gebieten zu vertreiben und zu enteignen, sondern Potsdam erlaubte nur die Umsiedlung von „in Polen verbliebenen deutschen Staatsbürgern“.
Die Bundesregierung, die sich immer wieder auf das „Abkommen von Potsdam“ beruft das keines war, soll endlich erklären:
„ wann, wo und zu welchem Zeitpunkt das deutsche Staatsgebiet westlich -mit Stettin und Umland- sowie östlich von Oder und Neiße, nach international geltendem Recht und Völkerrecht, fremdes Territorium geworden sein soll“.
Der 2+4 Vertrag ersetzt keinen Friedensvertrag und die immer noch als verbindlich geltende Feindstaatenklausel zeugt von einem nicht beendeten Zustand eines nicht souveränen Landes BRD, das mit der Relativierung der Austreibungspolitik an der eigenen Bevölkerung den Anschein erweckt, einem völkerrechtwidrigen und menschenverachtenden „Handstreich“ Achtung zollen zu müssen.
Herbert Jeschioro / Breslau Oktober 2013
"UNSER TÄGLICH BROT GIB UNS HEUTE"
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Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy Brandt Str. 1
10557 Berlin
Stuttgart, den 28. September 2013
Betr. Unser täglich Brot…
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,
im Namen der vom ZvD vertretenen Rentnerinnen und Rentner aus den original ostdeutschen Ländern, erlauben wir uns, Ihnen mit unserem beigefügtem original schlesischen Brot Danke für die unter Ihrer Kanzlerschaft erfolgte großzügige Rentenerhöhung im Jahre 2013 zu sagen.
Dass die jeweiligen Rentenerhöhungen überwiegend in dem Bereich zwischen 40 Cent und einem Euro lagen und damit die Porto- und Verwaltungskosten dieser sozialen Tat höher lagen, ist dann verständlich wenn man bedenkt, dass beim täglichen Spiel um Milliarden, mit denen die Bundesregierung die Pleiten fremder Bankroteure sanieren muss, der Bezug zum Wert des Geldes verloren gehen kann.
Wir schlagen vor den von dankbaren deutschen Rentnern gespendeten Brotlaib unter den 600 Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufzuteilen, um zu dokumentieren, dass die deutschen Abgeordneten bei künftigen Diätenerhöhungen daran denken, wie die deutschen Rentner und Rentnerinnen auch von kleinen dünnen Scheiben ausreichend satt werden können, bzw. satt werden müssen.
Mit freundlichem Gruß
Herbert Jeschioro
Vorsitzender
folgender Artikel ergänzt o.g.
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<Trau, schau, wem>
Mit Datum vom Juni 2013 haben die deutschen Rentner eine Rentenerhöhung erhalten, deren tatsächlicher Wert als menschenverachtend bezeichnet werden muß.
Wobei nicht nur die Höhe des Betrages, der sich im Schnitt bei 0,80 Cent pro Monat bewegt sondern die Tatsache, dass sich die an der „Bewilligung“ Beteiligten in Bund und Ländern zum gleichen Zeitpunkt Diätenerhöhungen von ab 200 € p. M. bewilligt haben, das Empörende ist.
Beide Erhöhungen sollten dem Zweck dienen, den Preisverfall, den wir den Regierenden zu verdanken haben, aufzufangen bzw. zu mildern.
Ein Preisverfall der, lt. öffentlicher Statistik, für Grundnahrungsmittel zwischen 10 und 45 % liegt .
Diesen Vorfall habe ich als persönlich Betroffener als Beleidigung und menschenverachtende Handlungsweise empfunden und am 10. August 2013 Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft in Berlin-Mitte gestellt.
Wie will man dem Souverän erklären, daß die in der Politik tätigen Staatsdiener zum Erhalt ihres im eigenen Sinne wertvollen Lebens derart hohe Ansprüche stellen dürfen und die Machtlosen in der Republik mit Beträgen abspeisen, die kaum die Kosten einer einmaligen öffentlichen Toilettenbenutzung decken.
Schäbig, erbärmlich und menschenverachtend erscheint diese Handlungsweise besonders gegenüber den Betroffenen, die als Austreibungsopfer, Trümmerfrauen, Zwangsarbeiter und als Kriegsgefangene jahrzehnteleng ihre Haut zum Markte tragen mußten, um die Republik zum Blühen zu bringen, damit sich heutige Emporkömmlinge darin mästen können.
Diese Elite verdankt ihren selbstbewilligten Wohlstand einer Generation, die ohne Gejammer und ohne Psychiater die ihr zugefügten seelischen und körperlichen Leiden verarbeiten mußte, ihre Kinder ohne Kindergeld und staatliche Zuschüsse selbst versorgen mußte und denen der Begriff Urlaub, Erholung und „staatliche Fürsorge“, fremd war.
In einem Land in den die Regierung fähig ist über Nacht Milliarden aus dem Hut zu zaubern, wenn es darum geht fremdes Kapital vor dem Ruin zu retten oder fremde Belange zu sanieren, sollte es immerhin möglich sein seinen Bürgern, die ihre Ansprüche selbst finanziert und durch ihre Arbeit ein Leben lang zum Tragen gebracht haben, einen menschenwürdigen „Sold“ im Alter zu bezahlen.
Es ist die Handlungsweise, mit der sich ein System selbst be-oder abwertet.
Herbert Jeschioro
(Wert 1,96 € p.M.) 20. August 2013
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<Ethnische Austreibung - Systemverbrechen>
Erneut stand der -Feindstaat Deutschland- am 25. 04. 2013 als Angeklagter vor dem „Tribunal“ der sogenannten Menschenrechtskommission der EU und mußte sich wegen seiner Menschenrechtsverletzungen verantworten.
Weinerlich anmutend entschuldigte sich die „angeklagte deutsche Vertretung“ für die Versäumnisse bei der Aufklärung der bisher rechtsstaatlich noch immer ungeklärten NSU Mordserie und wegen anderer „staatlichen Zuwanderungsdelikte“, gegenüber Schutzsuchenden, für die die Bürger der BRDDR, als Souverän, damit verantwortlich gemacht werden.
Obwohl objektiv betrachtet, die NSU-Mordserie in der deutschen Bevölkerung keinerlei Unterstützung fand und wogegen die einstige RAF-Mordserie viele Sympathisanten in politischen Kreisen der Bevölkerung sowie bei noch heute in der Politik tätigen „Aktivisten“ hatte, in linken Medien sogar der Begriff der „klammheimlichen Freude“ über das Treiben ins Leben gerufen wurde, und selbst auf Kirchenmauern in Stuttgart monatelang die Mordparole: „Zwischen Helmvisier und Nasenbein, paßt immer noch ein Pflasterstein! Kampf dem Bullenstaat“ prangte, scheint man, trotz der Gleichheit vor dem Gesetz, wieder einmal mit zweierlei Maß zu argumentieren.
Wer erwartet hatte, daß eine europäische Menschenrechtskommission, ihrem Namen gerecht werdend, auch die zahlreichen Petitionen des ZvD abgearbeitet hätte, die sich mit den bis heute unter europäischem Schutz anhaltenden Austreibungsverbrechen an Millionen Europäern befassen würde, der hatte wieder einmal auf den berühmten Sand gebaut.
Historisch richtig wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges etwa 18 Millionen Deutsche und weitere Millionen Europäer anderer Nationalitäten aus ihren seit Jahrhunderten angestammten Heimatgebieten ausgetrieben, ausgeraubt und dabei Millionen von ihnen vergewaltigt, gefoltert und ermordet.
Dabei waren als Austreibungsgrund die nationale (ethnische) Herkunft und Abstammung der Austreibungsopfer maßgeblich.
Aus diesem Grund blieben auch Juden, Kommunisten und NS-Gegner, soweit sie Deutsche waren, von den Austreibungsfolgen nicht verschont.
Auch die Menschenrechtskommissionen sollten mittlerweile gelernt haben, daß Rassismus keine Geisteshaltung sondern ein Verbrechen ist und danach handeln.
Diese historische Tatsache endlich zur Kenntnis zu nehmen wäre notwendig, um die immer wieder angewendete beliebte „Aufrechnungsformel“ der „Kriegsschuld“ endlich als Schutzbehauptung der Austreibungstäter abzuhandeln.
Die Folgehandlungen auf dem Balkan, im Nahen Osten, in Asien und mit bereits weltweit stattfindenden Nachahmungsritualen, kennen die Verantwortlichen und schweigen trotzdem.
Ethnische Säuberungen, die in Wahrheit den Ausdruck der primitivsten Form von Rassismus verkörpern, wurden in den Nachkriegsjahren und trotz der gleichzeitig in Nürnberg stattfindenden Kriegsverbrecherprozesse, an weiteren zahlreichen europäischen Volksgruppen vollzogen, die mit dem NS-Regime, bei bester Fälscherqualität der dafür Verantwortlichen, nicht in Verbindung gebracht werden können.
Im Januar 2013 hat die Sächsische Landesregierung damit begonnen, die letzten Spuren der amtlichen schlesischen Identität in den Gebieten Schlesiens diesseits der Neiße zu tilgen, die die sowjetische Besatzungsmacht dem heutigen Freistaat Sachsen zur Verwaltung übergeben hatte.
Danach muß die bisherige Bezeichnung: „Polizeidirektion Niederschlesien /Oberlausitz“, durch die Bezeichnung: „Polizeidirektion Görlitz“ ersetzt werden.
Wie glaubhaft kann eine „Menschenrechtsorganisation“ sein, die nicht bereit ist den „Feindstaat Deutschland“ aufzufordern seinen eigenen Opfern endlich Rechtsschutz zu gewähren und die Täterschaft endlich zwingt Reue zu zeigen, Heilung zu gewähren Heimatrecht zu billigen und Raub zu entschädigen.
Wie glaubhaft kann eine „Menschenrechtsorganisation“ sein die nach der „Haltet den Dieb Methode“ arbeitet und ignoriert, daß d er immer noch existierende „Feindstaat Deutschland“ seit Jahrzehnten im besonderen Maße sogar Verfolgten aus demokratischen EU-Ländern und NATO- Partnerstaaten Schutz und Hilfe leistet.
Zahlreiche dieser Staaten die sich des Völkermordes bereits am Beginn des vergangenen Jahrhunderts schuldig gemacht haben und bis heute uneinsichtig geblieben sind, wurden mittlerweile sogar zu Wortführern für Menschenrechte in der EU.
Die Opfer der Verbrechen“, haben sich dagegen zu entschuldigen und als uneinsichtige Friedensstörer selbst zu geißeln, damit die Verantwortlichen in einem „Vereinten Europa der Täter“ weiterhin straffrei in Frieden leben können.
Erklärungsnöte beseitigen zu wollen indem die Verantwortlichen das Strafrecht für sich aktivieren wollen, macht den fein servierten Braten „Menschenrechte“ allerdings noch ungenießbarer. Wenn die Wertegemeinschaft zuläßt, daß der Anschein erweckt wird, die Menschenrechte werden nur noch nach einem ethnischen Politpoker, in Verbindung mit einem von Stalin überlieferten Katyn- und Fackelmann-Muster geregelt, dann werden die ungeheilten Folgen dieser Verbrechen unweigerlich zu „Systemverbrechen“.
Deshalb Schluß mit der „Feindstaat-Deutschland-Politik“ und die umgehende Gleichstellung bei der Anwendung international geltender Menschrechte, auch für die nach Abstammung und Herkunft deutschen Menschen und für alle Opfer menschenverachtender rassistischer Austreibungsverbrechen dieser Erde.
Herbert Jeschioro –
seit 1927 im Besitz des legalen ethnischen deutschen Heimatrechtes in Breslau /Schlesien.
April 2013
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<Irrtum, Ignoranz oder gezielte Desinformation>
Bei den zahlreichen Reden deutscher Würdenträger, die im Zusammenhang von Gedenkveranstaltungen gehalten werden und an Verbrechen erinnern, die dem NS-Regime zur Last gelegt werden, fällt immer wieder auf, daß wesentliche Teile des historischen Ablaufs, die untrennbar mit dem Geschehen zwischen 1933 und 1945 in Verbindung stehen, unerwähnt bleiben.
Wenn schon am Beispiel eines kleinen Schusters, der Nägel auf die Schuhe der Deutschen Wehrmacht nagelte, als Unterstützung des NS-Systems gemessen wird, dann sollte die weit umfangreichere Rolle der Kommunisten als bedeutende Förderer des NS-Regimes nicht verschwiegen werden.
Immerhin gehörte doch der als Hort des Kommunismus zu bezeichnende sowjetische Staat UdSSR, zu den größten Unterstützern des NS-Regimes.
Mit dem sogenannten Hitler-Stalin-Pakt im August 1939, lieferte die UdSSR ungeheure Mengen an dringend notwendigen Rohstoffen, Erzen und Treibstoffen an das Deutsche Reich und schaffte damit die Voraussetzungen für den -auch im Sinne der UdSSR notwendigen- Krieg gegen Polen.
Kurz nach dem Einmarsch der Deutschen Wehrmacht in Polen marschierte die ROTE ARMEE vom Osten in Polen ein und besetzte die Gebiete, die die UdSSR 1921 -militärisch und wirtschaftlich völlig am Boden liegend- an Polen abtreten mußte und erfüllte damit seinen Teil des Paktes
Zur gleichen Zeit beging die UdSSR die Massenmorde an Polen in Katyn.
Morde die als „Lüge von Katyn“ bekannt sind, weil sie über Jahrzehnte mit westlicher Schützenhilfe wahrheitswidrig der Deutschen Wehrmacht angelastet wurden und sogar deutsche Soldaten unschuldig als Täter hingerichtet wurden.
Diese Art von „ideologischer Reinigung“ hat sich bis heute am Leben erhalten und ermutigt die wahren Täter und ihre ideologischen Erben auch noch heute auf ihre wehrlos gemachten Opfer einzuschlagen.
Im November 1939 wurde nach der Niederschlagung Polens, in Brest-Litowsk die gemeinsame Siegesparade der
Deutschen Wehrmacht, der Roten Armee und der Waffen-SS abgehalten.
Wie unter guten Freunden üblich kam es nach der Siegesfeier zum Streit um die Beute und letztendlich zur kriegerischen Auseinandersetzung der beiden Systeme.
Ein Vorgang, der sich nach dem Sieg über die Deutsche Wehrmacht auch nach 1945 wiederholte und unter den neuen Verbündeten zum sogenannten „Kalten Krieg“ führte, der wohl nur wegen des inzwischen atomaren Gleichgewichtes nicht heiß wurde.
Es wäre begrüßenswert wenn unsere deutschen Gedenk- und Festredner diesen Teil der historischen Wahrheit in ihre Reden einbinden würden, um damit den Anspruch der Jugend auf die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu erfüllen sowie der Völkerverständigung zu dienen.
Gleichzeitig könnte unseren Soldaten, die mittlerweile auf zahlreichen Kriegsschauplätzen dieser Welt dienen müssen, das Gefühl genommen werden, die einzigen Nachkommen kollektiv verdächtigter verbrecherischer Krieger, dieser in Wirklichkeit unheilvollen die Wahrheit ignorierenden Welt zu sein.
Herbert Jeschioro /ZvD Februar 2013
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<Zensus>
Die mit dem Namen „Zensus“ bezeichnete „Volksbefragung“ des Jahres 2010, deren Hintergrund die Erfassung des privaten Haus- Wohnungs- und sonstigen Immobilienvermögens in „Deutschland“ beinhaltete, zeigt Wirkung.
Mittlerweile laufen Klagen gegen Absichten, wie schon mehrfach in der deutschen Geschichte zu Zeiten erzwungener Verschuldung, Zwangshypotheken auf die unter Strafandrohung per Umfragen erforschten Immobilien zu erheben.
Wobei besonders zu beachten ist, daß sich die Befragung ausdrücklich im Namen der EU auf Deutschland und nicht auf die realexistierende BRD bezog.
Völkerrechtlich ist Deutschland, das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigte völkerrechtlich geltende Gebiet Deutschlands (Deutsches Reich) von 1937.
Damit wäre auch das widerrechtlich entzogene und fremdbenutzte Vermögen der deutschen Vertriebenen, von dem die BRD ausgeht, daß es bis heute ungeregelt ist, in die Möglichkeit einer staatlichen Zwangsbelastung einbezogen.
Der bisherige als skrupellos zu betrachtende Umgang mit dem Schicksal und auch dem Vermögen der deutschen Vertriebenen, läßt deshalb jegliche Form zu, die Anstand, Moral und letztendlich eine Besinnung auf die völker- und menschenrechtliche Gesetzeslage ignorieren könnte.
Auf bisherige Anfragen von Mitgliedern des ZvD an die entsprechenden „Zensus Dienststellen“, zeigen die Antwortschreiben in dieser Angelegenheit eine völlige Kopf- und Rechtlosigkeit.
Selbst die Frage ob die deutschen Vertriebenen ihr Vermögen, das nach BRD Recht als ungeklärt betrachtet wird, rein zivil- und völkerrechtlich aber als Eigentum der deutsche Vertriebenen zu gelten hat, in den Zensus Fragebögen strafbar verschwiegen haben, bei der „Rechtsunsicherheitslage“ in der BRD, Folgen haben könnte, blieb ungeklärt.
Denn über rechtsstaatlich geltende Enteignungsbescheide und damit gerichtlich verwertbare Unterlagen, wie in zivilisierten Staaten üblich, verfügen die in Deutschland geborenen und aus Deutschland ausgetriebenen deutschen Vertriebenen nicht.
Wo Gesetze fehlen, da ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Herbert Jeschioro – Breslau
November 2012
November 2012
ZvD
=Zentralrat der vertriebenen Deutschen=
=Zentralrat der vertriebenen Deutschen=
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ZvD Kilianstr. 8 70327 Stuttgart
Stuttgart, 18. Februar 2012
Ministerium der Justiz
Frau Ministerin Sabine Leuthäusser-Schnarrenberger
Mohrenstr. 37
10117 Berlin
Betr. Rechtsgrundlagen der BRD
Sehr geehrte Frau Ministerin Leuthäusser Schnarrenberger,
in verschiedenen dem ZvD vorliegenden Antwortschreiben der Bundesregierung, weist diese darauf hin, dass die Eigentumsfrage der vertriebenen Deutschen wegen gegenteiliger Rechtsgrundlagen in der BRD und Polen nicht gelöst werden kann.
Diese Aussage ist nicht vereinbar mit der Tatsache, dass im Falle der BRD von einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ausgegangen werden muß, dessen Rechtsgrundlage mit den Prinzipien des nationalen und internationalen Rechts vereinbar sein müßte. Wäre es anders, würde die BRD seit Jahrzehnten eine unglaubwürdige Rechtsgrundlage vertreten.
Polen, als bisher uneinsichtige Vertretung ungesühnter und ungeheilter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, kann deshalb von einem funktionierenden Rechtsstaat wie der BRD, nicht als Vertretung rechtsstaatlicher Grundlagen anerkannt werden, ohne damit gleichzeitig das Ansehen der BRD zu beschädigen.
Allein die internationale Behandlung gleichartiger Verbrechen in unseren Tagen, vor allem vor dem IGH in den Haag, müßten die Bundesregierung von der Notwendigkeit der Ablehnung der sogenannten „polnischen Rechtsgrundlagen“ überzeugen.
Hier steht die Regierung der BRD in der Pflicht ihre international anerkannten rechtlichen Grundlagen, die über denen Polens stehen, durchzusetzen und ihren grundgesetzlichen Verpflichtungen, gegenüber der vom Unrecht verletzten eigenen Bevölkerung, nachzukommen.
Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme
Und verbleibe mit freundlichem Gruß
Herbert Jeschioro
Vorsitzender
Antwort der Bundesregierung (AA)
ZvD Anwort an AA
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Auswärtiges Amt
Herrn Minister Guido Westerwelle
Werderscher Markt 1
10117 Berlin Stuttgart, 15. April 2012
Betr. E08 SE-ZvD/Pol
Sehr geehrter Herr Minister Westerwelle,
mit Datum vom 05.04.2012 wurde uns aus Ihrem Hause ein Schreiben zugeschickt, das den Eindruck erweckt, als wäre Ihr Amt im Zusammenhang mit der Beantwortung Fragen auf rechtlicher und historischer Basis völlig überfordert.
Nicht nur das handschriftlich hin gekritzelte Datum sondern auch der fehlende Verweis darauf, dass es sich um ein von uns an das Ministerium für Justiz gerichtete Schreiben handelt, zeugt von der Sorglosigkeit und Flapsigkeit im Umgang mit den deutschen Opfern der barbarischen und rassistisch motivierten Austreibungsverbrechen.
Was das Auswärtige Amt der BRD im Zusammenhang mit der Regelung von Schäden zu tun hat, die im Zusammenhang mit einer völkerrechtswidrigen vom Rassismus getragenen Austreibung begangen wurden und an deren Heilung sich die Regierung der BRD weigert zu beteiligen, bleibt völlig unklar.
Eine Regierung, die das Eigentum ihrer Landsleute an die Täter eines Gewaltverbrechens mit Völkermordcharakter verscherbelt und anschließend die damit Geschädigten auf den privaten Klageweg verweist, sollte zumindest ihren Sitz in dem UNO Menschrechtsrat und anderen den Menschenrechten dienenden Organisationen unverzüglich zur Verfügung stellen.
Zumal die vertriebenen Deutschen keine, nach Ihrer Bezeichnung, „Migranten“ sind, sondern aus dem Deutschen Reich vertriebene und ausgeraubte Deutsche des gemeinsam verlorenen Krieges sind, an deren barbarischen und blutigen Schicksal sich einige „Davongekommene Zeitgenossen“ durch Geschichtsfälschung, Relativierung, Leugnung und Aufrechnen laben möchten.
Gerade dem AA. müsste bekannt sein, dass Verträge die durch Nötigung und Erpressung erzwungen wurden, von Anfang an ungültig sind. Bis heute fehlt ein eindeutiger völkerrechtlich verbindlicher Friedensvertrag, der dem Protokoll von Potsdam über die Frage der künftigen Grenzen gerecht werden würde und auch die noch immer gültige „Feindstaatenklausel“ beseitigt hätte.
Auf „kommunistische Rechtsgrundlagen“, mit denen besonders die ethnischen Säuberungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg relativiert und geleugnet werden, sollte sich ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat nicht berufen.
Das gilt besonders dann, wenn diese absurden kommunistischen Rechtsgrundlagen durch die KSZE Verträge von Helsinki, nach denen die friedliche Veränderung von Grenzen völkerrechtlich zulässig ist, als Unrecht anerkannt wurden.
Trotzdem halten amtliche Organe der BRD an den kommunistischen Diffamierungsparolen wie „Gebiets- und Geschichtsrevisionismus“ fest und verwenden sie gegen die deutschen Vertriebenen.
Im Anhang finden Sie einen Hinweis auf die historische Mittäterschaft derer, die auch für die ethnischen Säuberungen in ganz Europa die volle Verantwortung tragen.
Historisch dürfte klar sein, dass die Millionen deutschen Frauen und Kinder, die als „Nazi Täter“ vertrieben und ausgeraubt wurden obwohl sie nicht einmal Mitglied in der NSDAP waren, weniger Täter waren, als die im Anhang beschriebene „ideologische Erbengemeinschaft“, die noch heute glaubt mit Hilfe der Bundesregierung ihr menschenverachtendes Werk vollenden zu können.
Mit freundlichem Gruß
Herbert Jeschioro
S. Anhang
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister ………..,
mit Empörung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Zuge der geplanten Umbenennung des Hans Watzlik Weges, auch der Name unseres hochverehrten schlesischen Nobelpreisträgers Gerhard Hauptmann, wegen angeblicher „brauner Flecken“ als unwürdig empfunden wurde.
Hier wird der Eindruck erweckt, dass die Stadt …….. nach der Methode „haltet den Dieb“ vorgeht und politische Lautstärke vor die historische Wirklichkeit stellen will.
Wer ernsthaft „braune Flecken“ sucht, der sollte nicht die Rot-Braune Gemeinsamkeit vergessen, deren Krönung der Hitler-Stalin-Pakt verdeutlicht und in dessen Folge die sozialistische UdSSR in revanchistischer Absicht Polen am 14. September 1939 von Osten überfallen und mit der Ermordung von einigen Tausend polnischen Staatsbürgern in Katyn und anderen Orten besiegelte.
Um dem Ganzen die notwendige historische Wichtigkeit zu verleihen, fand im November 1939 in Brest-Litowsk zum Sieg über Polen die gemeinsame Siegesparade zwischen Roter Armee, Deutscher Wehrmacht und Waffen-SS statt.
Noch bis Juni 1941, liefert die sozialistisch kommunistische UdSSR dem Deutschen Reich in treuer Verbundenheit alle Güter, die zur Fortsetzung des Krieges und zur Aufrechterhaltung der Nationalsozialistischen Systems benötigt wurden.
Hätte „GRÖFAZ“ nicht den Krieg gegen die UdSSR begonnen, dann wären die vertragstreuen roten Sozialisten und ihre geistigen Erben noch heute Verbündete des NS-Regimes und würden nicht das Andenken an unseren aufrechten Landsmann Gerhard Hauptmann besudeln.
Mit freundlichem Gruß
Herbert Jeschioro – Breslau
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To the Secretary-General
of the United Nations
His Excellency Ban Ki-moon
United Nations Building Einschreiben mit Rückschein
New York, New York 10017 Stuttgart, den 10. März 2012
USA
Re genocide of millions of Germans
Dear Mr. Secretary General Ban Ki-moon,
Dear representatives of the Member States of the United Nations,
We, the signatories of this petition ask the United Nations for the recognition of of the expulsion of 14 million ethnic Germans 1944-1948 from their homelands in East Prussia, Pomerania, Silesia, East Brandenburg, Danzig, Memel, Poland, Bohemia, Moravia, Hungary and Yugoslavia as a form of genocide.
This expulsion was accompanied by pogroms, massacres, rapes, internment and slave labour. It was more murderous in scope and consequences than the policies of “ethnic cleansing” in the former Yugoslavia, which the General Assembly Resolution 47/121 of 18 December 1992 correctly condemned as genocide. Indeed, the expulsion of the Germans from their 700-year old homelands was driven by racial hatred and affected millions of innocent human beings, evicted from their homes and spoliated even of their private property not because of their previous conduct or guilt, but only because of their ethnic origin.
The expulsion thus constituted an act of racism in the category of crimes against humanity within the Nuremberg definition. Over two million Germans perished in the course of or as a consequence of their expulsion. Such actions were and are incompatible with the Purposes and Principles of the United Nations laid down in articles 1 and 2 of the UN Charter. The victims were never rehabilitated nor did they receive any kind of reparation from the perpetrators. Indeed, the events are still subject to kind of taboo, which in itself constitutes the crime of silence.
The ethnic cleansing perpetrated after World War II entailed death and trauma for millions of human beings, including the deliberate destruction of cultural heritage. The trauma has continued down to our days and manifests “continuing effects” on two generations following the expulsion. Without a doubt there was an attempt to destroy “in whole or in part” an ethnic group, and the official statements on record of Polish, Czech, Yugoslav and Russian politicians provide ample evidence of “intent” required under article II of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide of 9 December 1948.
Whereas other genocides have been recognized by the United Nations, notably the genocide against the Armenians, the Holocaust, ethnic cleansing in the former Yugoslavia and the Rwandan genocide, the expulsion of 14 million Germans with more than two million deaths remains unrecognized in law. This is inconsistent with the over-arching principle of equality which the United Nations in its Charter and in its Resolutions has repeatedly affirmed. Indeed, equality is an element of the rule of law and immanent in the codification and enforcement of international law.
The signatories call upon all States to condemn the policy of collective punishment imposed on innocent German civilians, women, children, men of all social classes, who were targeted because of their ethnic origin and who have been denied any kind of human mercy or respect. Silence about these crimes constitutes a form of “negationism”, unworthy of the United Nations and unworthy of civil society. Recognition of the expulsion as genocide and as a crime against humanity would be an act of reconciliation and an expression of the will of all nations to live in peace with each other and a reaffirmation of the right to one’s homeland, the right to live “in safety and dignity” in one’s native land.
We, the signatories of this petition, would like to refer to the 2012 publication of retired UN lawyer and US citizen Prof. Dr. Alfred-Maurice de Zayas. In his "50 Theses on the expulsion of the Germans from Central and Eastern Germany" de Zayas outlines the issues, notably in Theses 23-26 Reproduced below:
23. Present day international law explicitly regards forced resettlements as criminal. Article 49 of Geneva Convention IV of August 12, 1949, respecting the protection of civilians in time of war, explicitly forbids forced resettlement. Article 17 of the Second Protocol of 1977 expressly prohibits expulsions even in local, sovereign domestic matters. In peacetime, expulsions violate the UN Charter, the Universal Declaration of Human Rights of December 10, 1948, the Human Rights Covenants of 1966 and the International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination. Likewise they breach the Fourth Protocol to the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms,
Article 3 of which reads: “1) No one shall be expelled, by means either of an individual or of a collective measure, from the territory of the State of which he is a national. 2) No one shall be deprived of the right to enter the territory of the state of which he is a national”; and Article 4 which stipulates “collective expulsions of aliens is prohibited”. In war and peace expulsion and deportation represent crimes within the purview of international law. In accordance with Article 8 of the Statute of the International Criminal Court of 1998expulsions constitute war crimes, and according to Article 7 they constitute crimes against humanity. Under certain circumstances they can also amount to genocide pursuant to Article 6.
24. Depending on intent and gravity, expulsion and deportation can qualify as genocide. According to Article II of The UN Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide dated December 9, 1948, genocide is defined by acts or actions intended to partially or entirely destroy a certain national, ethnic, racial or religious group, primarily by killing members of these groups, or by imposing unendurable living conditions or by committing similar offenses which frequently accompany every expulsion. Given the “intent to destroy a national, ethnic, racial or religious group” also the mental and spiritual stress accompanying mass expulsions can complete the legal conditions necessary to constitute genocide.
25. This intention to wipe out specific populations was beyond doubt the goal of both Edvard Beneš in Czechoslovakia and Josip Broz Tito in Yugoslavia, a fact sufficiently documented in their speeches and decrees.This mental prerequisite qualifies the violent expulsion of Germans from these countries as genocide. This opinion is strongly supported by prominent professors of international law including Felix Ermacora and Dieter Blumenwitz. (239 The genocidal character of the expulsions is underscored by the racial targeting of the victims, independent of any personal guilt or responsibility. Indeed, the ethnic Germans were expelled on the basis of their ethnic origin and not because of their personal conduct. As a consequence, there is an obligation foreveryone (“erga omes”) not to recognize the consequences of the expulsion.
The pseudo-principle of the “normative power of facts” is inapplicable in cases of genocide or crimes against humanity. Here the general principle of law (ICJ Statute, article 38) ex injuria non oritur jus (out of a violation of law no rightful possession can emerge) takes precedence.
26. The General Assembly of the United Nations, in its Resolution 47/121 of December 18, 1992, categorized “ethnic cleansing”,which was then taking place in Yugoslavia, as genocide. This Resolution was confirmed and strengthened by many subsequent resolutions. (24) In 2001 the International Criminal Tribunal the International Criminal Tribunal for former Yugoslavia categorized certain acts of “ethnic cleaning” in the former Yugoslavia as genocide, namely the massacre at Srebrenica in 1995. In its judgment in the case of Bosnia and Herzegovina vs. Federal Republic of Yugoslavia of February 26, 2007, the International Court of Justice confirmed that the massacre of Srebrenica constituted genocide. On the basis of this judgment it can be asserted that the expulsion of the Germans, accompanied by hundreds of thousands of murders and rapes, necessarily constituted genocide, since the Russian, Polish, Czechoslovak, Hungarian and Yugoslav politicians and military commanders manifested their intent to destroy, “in whole or in part”, the German ethnic group “as such”. Moreover, the manner of implementation of the “population transfer” was considerably more severe and inflicted more casualties than the recent events in the former Yugoslavia. Certainly the killings that accompanied the Brünn Death March, the massacres at Nemmersdorf,Metgethen, Allenstein, Marienburg, Saaz, Postelberg, Aussig, Prerau, Filipova and at several thousand other places in addition to the massive number of deaths in the camps at Lamsdorf, Swientochlowice, Theresienstadt, Gakovo25, Rudolfsgnad and in several hundred other camps constituted crimes against humanity and were manifestations of genocidal intent.
footnotes
Article 3 of which reads: “1) No one shall be expelled, by means either of an individual or of a collective measure, from the territory of the State of which he is a national. 2) No one shall be deprived of the right to enter the territory of the state of which he is a national”; and Article 4 which stipulates “collective expulsions of aliens is prohibited”. In war and peace expulsion and deportation represent crimes within the purview of international law. In accordance with Article 8 of the Statute of the International Criminal Court of 1998expulsions constitute war crimes, and according to Article 7 they constitute crimes against humanity. Under certain circumstances they can also amount to genocide pursuant to Article 6.
24. Depending on intent and gravity, expulsion and deportation can qualify as genocide. According to Article II of The UN Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide dated December 9, 1948, genocide is defined by acts or actions intended to partially or entirely destroy a certain national, ethnic, racial or religious group, primarily by killing members of these groups, or by imposing unendurable living conditions or by committing similar offenses which frequently accompany every expulsion. Given the “intent to destroy a national, ethnic, racial or religious group” also the mental and spiritual stress accompanying mass expulsions can complete the legal conditions necessary to constitute genocide.
25. This intention to wipe out specific populations was beyond doubt the goal of both Edvard Beneš in Czechoslovakia and Josip Broz Tito in Yugoslavia, a fact sufficiently documented in their speeches and decrees.This mental prerequisite qualifies the violent expulsion of Germans from these countries as genocide. This opinion is strongly supported by prominent professors of international law including Felix Ermacora and Dieter Blumenwitz. (239 The genocidal character of the expulsions is underscored by the racial targeting of the victims, independent of any personal guilt or responsibility. Indeed, the ethnic Germans were expelled on the basis of their ethnic origin and not because of their personal conduct. As a consequence, there is an obligation foreveryone (“erga omes”) not to recognize the consequences of the expulsion.
The pseudo-principle of the “normative power of facts” is inapplicable in cases of genocide or crimes against humanity. Here the general principle of law (ICJ Statute, article 38) ex injuria non oritur jus (out of a violation of law no rightful possession can emerge) takes precedence.
26. The General Assembly of the United Nations, in its Resolution 47/121 of December 18, 1992, categorized “ethnic cleansing”,which was then taking place in Yugoslavia, as genocide. This Resolution was confirmed and strengthened by many subsequent resolutions. (24) In 2001 the International Criminal Tribunal the International Criminal Tribunal for former Yugoslavia categorized certain acts of “ethnic cleaning” in the former Yugoslavia as genocide, namely the massacre at Srebrenica in 1995. In its judgment in the case of Bosnia and Herzegovina vs. Federal Republic of Yugoslavia of February 26, 2007, the International Court of Justice confirmed that the massacre of Srebrenica constituted genocide. On the basis of this judgment it can be asserted that the expulsion of the Germans, accompanied by hundreds of thousands of murders and rapes, necessarily constituted genocide, since the Russian, Polish, Czechoslovak, Hungarian and Yugoslav politicians and military commanders manifested their intent to destroy, “in whole or in part”, the German ethnic group “as such”. Moreover, the manner of implementation of the “population transfer” was considerably more severe and inflicted more casualties than the recent events in the former Yugoslavia. Certainly the killings that accompanied the Brünn Death March, the massacres at Nemmersdorf,Metgethen, Allenstein, Marienburg, Saaz, Postelberg, Aussig, Prerau, Filipova and at several thousand other places in addition to the massive number of deaths in the camps at Lamsdorf, Swientochlowice, Theresienstadt, Gakovo25, Rudolfsgnad and in several hundred other camps constituted crimes against humanity and were manifestations of genocidal intent.
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n.Rechtsgutachten. Munich 1992.24 GA Resolutions Nos. 48/143 of December 1993, 49/205 of December 1994, 40/192 of December 1995, 51/115 of March 1997, etc 23 Dieter Blumenwitz, Rechtsgutachten über die Verbrechen an den Deutschen in Jugoslawien 1944–1948, München 202. Felix Ermacora, Die Sudetendeutsche Frage Betr. Genozid an Millionen Deutschen.
Deutscher Originaltext
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Ban Ki-Moon,
Sehr geehrte Vertreter der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen,
wir, die Unterzeichner dieser Petition, bitten die Vereinten Nationen um die Anerkennung der in den Jahren 1944-1948 begangenen Vertreibung gegenüber 14 Millionen ethnischen Deutschen aus ihrer Heimat in Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Ost-Brandenburg, Danzig, Memel, Polen, Böhmen, Mähren, Ungarn und Jugoslawien, als eine Form des Genozids.
Diese Vertreibung begleiteten Pogrome, Massaker, Vergewaltigungen, Internierung und Zwangsarbeit.
Ein Verbrechen, das im mörderischen Umfang und im Vergleich der ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien, die mit der General Assembly Resolution 47/121 des 18. Dezember 1992 korrekt als Völkermord verurteilt wurde, weit umfangreicher und mörderischer war.
In der Tat, die Vertreibung der Deutschen aus ihrer weit mehr als 700 Jahre alten Heimat wurde angetrieben von Rassenhass, und Millionen unschuldige Menschen wurden aus ihren Häusern vertrieben und sogar ihres Privatvermögens beraubt, nicht aber aufgrund eines strafbaren Verhaltens oder einer persönlichen Schuld, sondern nur aufgrund ihrer ethnischen Herkunft.
Die Vertreibung bildete somit einen Akt des Rassismus in der Kategorie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in der Nürnberg-Definition.
Mehr als zwei Millionen Deutsche starben in Ausübung oder infolge der Vertreibung.
Solche Aktionen waren und sind nicht kompatibel mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen gemäß Artikel 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen.
Die Opfer wurden nie rehabilitiert, noch haben sie eine Art von Entschädigung seitens der Täter erhalten. In der Tat unterliegen die Ereignisse noch immer einem Tabu des Schweigens, sich an das Verbrechen erinnern zu dürfen.
Die ethnischen Säuberungen nach dem zweiten Weltkrieg brachten Tod und eine Traumatisierung für Millionen von Menschen, sowie die absichtliche Zerstörung des kulturellen Erbes. Das Trauma hat sich zwei Generationen nach der Vertreibung bis in unsere Tage durch "fortlaufende Effekte" fortgesetzt.
Ohne Zweifel gab es ein Versuch, "ganz oder teilweise" eine ethnische Gruppe zu zerstören, was die offiziellen Aussagen und Protokolle der polnischen, tschechischen, jugoslawischen und russische Politiker gemäß Artikel II des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermords an 9. Dezember 1948 als „Absicht“ ausreichend belegen.
Während andere Genozide von den Vereinten Nationen, insbesondere der Völkermord an den Armeniern, der Holocaust, ethnische Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien und der Völkermord in Ruanda zu Recht anerkannt wurden, bleibt die Vertreibung von 14 Millionen Deutschen mit mehr als zwei Millionen Todesfällen nicht anerkannt.
Dies stimmt nicht mit dem übergreifenden Grundsatz des Gleichheitsgebots der Vereinten Nationen überein, dass diese in der Charta und in seinen Entschließungen wiederholt bekräftigt hat. Gleichheit ist ein Element der Rechtsstaatlichkeit und der Kodifizierung immanent und Durchsetzungspflicht des Völkerrechts.
Die Unterzeichner fordern alle Staaten auf, die Politik der kollektiven Bestrafung auf die unschuldige deutsche Zivilisten, Frauen, Kinder, Männer aus allen sozialen Schichten, die wegen ihrer ethnischen Herkunft gerichtet waren und denen jede Art von menschlicher Barmherzigkeit oder Respekt verweigert wurde zu verurteilen. Schweigen über diese Verbrechen stellt eine unwürdige Form der "Leugnung" dar und ist der Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft unwürdig.
Anerkennung der Vertreibung als Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wäre ein Akt der Versöhnung und Ausdruck des Willens aller Nationen, in Frieden miteinander zu leben und eine Bekräftigung des Rechts auf die Heimat, das Recht auf Leben "in Sicherheit und Würde" in der angestammten Heimat.
Wir, die Unterzeichner dieser Petition, möchten die Veröffentlichung des ehemaligen UN Rechtsanwalt und US-Bürger Prof. Dr. Alfred-Maurice de Zayas, in seinen skizzierten "50 Thesen zur Vertreibung der Deutschen aus Mittel- und Ostdeutschland" , vor allem in seinen Thesen 23-26, Abdruck unten, als Beweis unser berechtigten Forderung anführen:
23. Nach dem heutigen Stand des Völkerrechts sind Zwangsumsiedlungen noch eindeutiger völkerrechtswidrig, als dies bereits 1945 der Fall war. Artikel 49 der IV. Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 verbietet Zwangsumsiedlungen explizit. Artikel 17 des Zweiten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949 verbietet ausdrücklich Vertreibungen auch in innerstaatlichen Konflikten. In Friedenszeiten verstoßen Vertreibungen gegen die UNO-Charta, gegen die Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948, gegen die Menschenrechtspakte von 1966 und gegen die Internationale Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Sie verstoßen ebenfalls gegen das Vierte Protokoll der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, dessen Artikel 3 besagt: „Niemand darf aus dem Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsangehöriger er ist, durch eine Einzel- oder eine Kollektivmaßnahme ausgewiesen werden …“; und dessen Artikel 4 stipuliert:
„Kollektivausweisungen von Fremden sind nicht zulässig.“ In Kriegs- und Friedenszeiten stellen Vertreibung und Verschleppung völkerrechtliche Verbrechen dar. Gemäß Artikel 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 sind Vertreibungen Kriegsverbrechen, gemäß Art. 7 sind sie Verbrechen gegen die Menschheit. Unter bestimmten Umständen erfüllen sie zudem den Tatbestand des Völkermordes gemäß Artikel 6.
24.Vertreibung und Verschleppung können auch den Tatbestand des Völkermordes erfüllen. Laut Artikel II der UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 ist dafür entscheidend, dass die Verantwortlichen in der Absicht handeln, eine bestimmte nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder auch nur teilweise zu zerstören und in dieser Absicht vorsätzlich Mitglieder dieser Gruppen töten, ihnen unerträgliche Lebensbedingungen auferlegen oder andere Tatbestände verwirklichen, die bei Vertreibungen oft erfüllt sind. Da zumindest einer dieser Tatbestände, nämlich die Zufügung schwerer seelischer Schäden, bei jeder Vertreibung erfüllt ist, sind alle Vertreibungen, die zur zumindest teilweisen Zerstörung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe führen sollen, zugleich auch Völkermorde.
25.Diese Zerstörungsabsicht steht außer Zweifel bei den jugoslawischen und tschechoslowakischen Staatschefs Josip Broz Tito und Edvard Benesˇ , wie ihre Reden und Dekrete hinreichend belegen, was die Vertreibungen der Deutschen aus Jugoslawien und der CSR als Völkermorde qualifiziert. Dies ist auch die Auffassung führender Völkerrechtslehrer wie u.a. Felix Ermacora und Dieter Blumenwitz.22 Aus dem Völkermordcharakter dieser Vertreibungen folgt ein absolutes Anerkennungsverbot auch der dabei durchgeführten Enteignungen. Dieses Anerkennungsverbot gilt gegenüber der gesamten internationalen Gemeinschaft (erga omnes) und ohne zeitliche Befristung. Das Prinzip der „normativen Kraft des Faktischen“ ist im Falle von Völkermorden nicht anwendbar, ja selbst ein Unrecht.
„Kollektivausweisungen von Fremden sind nicht zulässig.“ In Kriegs- und Friedenszeiten stellen Vertreibung und Verschleppung völkerrechtliche Verbrechen dar. Gemäß Artikel 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 sind Vertreibungen Kriegsverbrechen, gemäß Art. 7 sind sie Verbrechen gegen die Menschheit. Unter bestimmten Umständen erfüllen sie zudem den Tatbestand des Völkermordes gemäß Artikel 6.
24.Vertreibung und Verschleppung können auch den Tatbestand des Völkermordes erfüllen. Laut Artikel II der UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 ist dafür entscheidend, dass die Verantwortlichen in der Absicht handeln, eine bestimmte nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder auch nur teilweise zu zerstören und in dieser Absicht vorsätzlich Mitglieder dieser Gruppen töten, ihnen unerträgliche Lebensbedingungen auferlegen oder andere Tatbestände verwirklichen, die bei Vertreibungen oft erfüllt sind. Da zumindest einer dieser Tatbestände, nämlich die Zufügung schwerer seelischer Schäden, bei jeder Vertreibung erfüllt ist, sind alle Vertreibungen, die zur zumindest teilweisen Zerstörung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe führen sollen, zugleich auch Völkermorde.
25.Diese Zerstörungsabsicht steht außer Zweifel bei den jugoslawischen und tschechoslowakischen Staatschefs Josip Broz Tito und Edvard Benesˇ , wie ihre Reden und Dekrete hinreichend belegen, was die Vertreibungen der Deutschen aus Jugoslawien und der CSR als Völkermorde qualifiziert. Dies ist auch die Auffassung führender Völkerrechtslehrer wie u.a. Felix Ermacora und Dieter Blumenwitz.22 Aus dem Völkermordcharakter dieser Vertreibungen folgt ein absolutes Anerkennungsverbot auch der dabei durchgeführten Enteignungen. Dieses Anerkennungsverbot gilt gegenüber der gesamten internationalen Gemeinschaft (erga omnes) und ohne zeitliche Befristung. Das Prinzip der „normativen Kraft des Faktischen“ ist im Falle von Völkermorden nicht anwendbar, ja selbst ein Unrecht.
26. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in ihrer Resolution 47/121 vom 18. Dezember 1992 die so genannten „ethnischen Säuberungen“, die seinerzeit in Jugoslawien stattfanden, als Völkermord eingestuft. Diese Resolution wurde in unzähligen späteren Resolutionen bestätigt und bekräftigt 23. Auch der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat Aspekte der dortigen „ethnischen Säuberungen“ als Völkermord eingestuft, und namentlich das Massaker von Srebenica als Genozid bezeichnet. Im Prozess Bosnien und Herzegowina vs. Jugoslawien vor dem Internationalen Gerichtshof erging am 26. Februar 2007 ein Urteil, in dem das Verbrechen des Völkermordes — etwa in Srebenica — festgestellt wurde. Auf der Basis dieser Rechtsprechung lässt sich feststellen, dass die Vertreibung der Deutschen, die mit hunderttausendfachen Morden und Vergewaltigungen um ein Vielfaches schlimmer war als die Vorgänge im ehemaligen Jugoslawien kaum weniger als genozidisch einzustufen ist. Auch der Brünner Todesmarsch, die Massaker von Saaz, Postelberg, Aussig und Prerau sowie die massenhaften Tötungen in den Lagern von Lamsdorf, Schwientochlowitz, Gakowo, Rudolfsgnad und viele andere Vertreibungsverbrechen waren genozidisch.
Fußnote:
n. Rechtsgutachten. München 1992. 24 GA Resolutions Nos. 48/143 im Dezember 1993, 49/205 im Dezember 1994, 40/192 im Dezember 1995, 51/115 im März 1997, etc 23 Dieter Blumenwitz, Rechtsgutachten über die Verbrechen an den Deutschen in Jugoslawien 1944–1948, München 202. Felix Ermacora, Die Sudetendeutsche Frage Betr. Genozid an Millionen Deutschen.
Unterzeichner:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
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Wer möchte, kann wegen der Neutraltätswahrung den Text auf seinen eigenen Briefkopf kopieren und bis zum 31. März 2012 an den ZvD senden.