==ZvD== Zentralrat der vertriebenen Deutschen e.V.

Archiv


 

Am 31. März 2007 wurde in Triest die "Europäische Union der Vertriebenen und Flüchtlinge Europas" (EUFV) aus der Taufe gehoben.












Grundsatzerklärung des Zentralrats der vertriebenen Deutschen
zum Erlass des Innenministeriums der Bundesrepublik Deutschland 
vom 19. März 2009 - AZ: VII 2-127 1203, mit dem das Datum des 2. August 1945 zu dem Tag erklärt wird, mit dem das deutsche Staatsgebiet östlich von Oder und Neiße auf der Grundlage der Protokolle von Potsdam, als polnisches Staatsgebiet zu behandeln ist.
Als würdelos und diskriminierend betrachtet der ZvD  die erneute vertriebenenpolitische Entgleisung der Bundesregierung. Mit dem regierungsamtlichen „Erlass“ des Innenministeriums, unter Minister Schäuble, vom 19. März 2009, AZ: VII 2 – 127 1203, betreibt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, nach Ansicht des ZvD, weiterhin eine seit Jahrzehnten gezielt angelegte vertriebenenfeindliche Politik.
Der Zentralrat der vertriebenen Deutschen  fordert die Bundesregierung hiermit auf, diesen für die deutschen Vertriebenen schädlichen und entwürdigenden Erlass unverzüglich zurückzunehmen.  
Die Forderung des ZvD stützt sich auf folgenden Sachverhalt:
1) Die Protokolle von Potsdam haben keinerlei völkerrechtlich verbindliche Bedeutung. Die Protokolle von Potsdam spiegeln eine rassistische und nationalistische Geisteshaltung wider, die sich allein durch die im Protokoll enthaltene Absicht „national reine Staaten durch ethnische Säuberungen schaffen zu wollen“, selbst entlarvt.
2) Die Protokolle von Potsdam beinhalten lediglich, dass die Gebiete des Deutschen Reiches östlich von Oder und Neiße, bis zum Abschluss eines Friedensvertrages, unter polnische Verwaltung gestellt werden dürfen.
Da es bis zum heutigen Tage keinen völkerrechtlich verbindlichen und international anerkannten Friedensvertrag mit Deutschland gibt, steht Ostdeutschland noch immer nur unter polnischer Verwaltung und ist weiterhin ein Teil des deutschen Staatsgebietes.                  
3) In den Protokollen von Potsdam bleibt das westlich der Oder liegende Gebiet der Stadt Stettin und das Umland von Stettin unerwähnt. Diese deutschen Gebiete wurden erst nach dem 2. August 1945 von Polen gegen den Protest der herrschenden Kommunisten in Mitteldeutschland, gewaltsam vereinnahmt und scheinen in den Augen der Bundesregierung ein rechtlich bedeutungsloses Niemandsland zu sein.  
4) Das Protokoll von Potsdam spricht von der Absicht, in Polen, der Tschechoslowakei und in Ungarn verbliebene Deutsche nach Deutschland umsiedeln zu dürfen. Die rechtliche Bedeutung dieser Absichtserklärung bei der Beurteilung der Vertreibungsfrage, scheint der Bundesregierung entgangen zu sein.
5) Mit dem Erlass der amtierenden Bundesregierung ignoriert diese alle nach dem 2. August 1945 ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Oder-Neiße-Linie.
6) Als Diskriminierung aller, auch der  nichtorganisierten oder in anderen nicht zum BdV gehörenden Vereinigungen der deutschen Vertriebenen, bezeichnet der ZvD die einseitig -als Einverständnis dargestellte- Absprache mit dem Bund der Vertriebenen (BdV) in Verbindung mit diesem Erlass.  
Der BdV vertritt als eingetragener Verein, wie alle anderen Vereine, einen Teil der deutschen Vertriebenen, darf sich aber nicht anmaßen über regierungsamtliche Entscheidungen im Namen von Millionen deutschen Vertriebenen entscheiden zu dürfen. 
Die Bundesregierung ihrerseits, darf die grundgesetzlich garantierte Vielfalt und ihre besondere Verpflichtung gegenüber kleineren Partnern nicht in diskriminierender Art und Weise ignorieren.
7. Der ZvD weist die Bundesregierung darauf hin, dass das von der Bundesregierung in ihrem „Erlass“ für ungültig erklärte „Münchner Abkommen“, Polen diente, um das Teschener Gebiet am 28. Oktober 1938 zu besetzen und zu annektieren. Der Zentralrat der vertriebenen Deutschen fordert in diesem Zusammenhang den Vorstand des Bundes der Vertriebenen BdV auf, seine zum Schaden der deutschen Vertriebenen unter AZ: VII2 – 127 1203 getroffene zustimmende Absprache mit der Bundesregierung, unverzüglich und öffentlich zurückzunehmen.  
Herbert Jeschioro                                                                                Stuttgart, Juli 2009                                                                                                                                 Vorsitzender
 

Klartext zum Erlass der Bundesregierung AZ VII 2-127 1203
Mut bedeutet, dem vom Unrecht vergewaltigten Recht zu dienen und nicht einem machtausübenden Unrecht nach der Pfeife zu tanzen.
Mit dem Erlaß vom 19. März 2009, versucht die Bundesregierung die vom ZvD am 18. Oktober 2008 an sie gerichtete Frage, wann und wodurch Ostdeutschland völkerrechtlich verbindlich polnisch geworden wäre, zu beantworten. Diese Frage war nach der Benutzung von gefälschten Daten der deutschen Vertriebenen in amtlichen Urkunden, dringend erforderlich.    
Durch diesen neuesten Versuch der Bundesregierung, die Identität der vertriebenen Deutschen zu fälschen,  soll die politische Pleite des mißlungenen Fälschungsversuches in Sachen Identifikationsnummern, diesmal sogar mit der Zustimmung des BdV, aus der Welt geschafft werden.
Damit soll, wie es scheint, der Eindruck eines Einverständnisses der deutschen Vertriebenen vorgetäuscht werden. 
Aus rechtlicher Sicht ist dieser Erlaß der Bundesregierung, als Beitrag zur endgültigen Identitätsvernichtung der deutschenVolksgruppen Ostdeutschlands zu bewerten, und erweckt den Anschein, eher ein Produkt winkeladvokatischer Bemühungen zu sein, als rechtsstaatliche Forderungen zu erfüllen.
Daß das Protokoll von Potsdam den Geist rassistischer und nationalistischer Machtansprüche verkörpert, der sich allein schon in der Absicht darstellt, „national reine Staaten durch ethnische Säuberungen“ herstellen zu wollen, sollte allein deshalb von jedem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat mit Abscheu abgelehnt werden, statt zu versuchen eine derartige Geisteshaltung als Grundlage einer Rechtsordnung anzuerkennen.  
Der 2+4 Vertrag, den die Bundesregierung jahrelang als Friedensvertrag verkaufen wollte, hat sich als Datum der politischen „Polnischwerdung Ostdeutschlands“, wegen mangelnder Glaubwürdigkeit und der damit verbundenen völkerrechtswidrigen Nötigung als ungeeignet erwiesen. 
Wäre es anders, hätte die Bundesregierung dieses Vertragsdatum –dem Potsdamer Protokoll folgend-  als gültiges Datum der „Polnischwerdung“ Ostdeutschlands verwenden müssen.  
Mit der Mißachtung der Rechtslage für die Stadt Stettin und deren Umland, die zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des Protokolls von Potsdam waren, beweist die Bundesregierung, daß sie das Protokoll von Potsdam in Wirklichkeit rechtlich nicht anerkennt und nur willkürlich benutzt, um bei der von Polen begonnenen Vernichtung der Identität der deutschen Volksgruppen Ostdeutschlands Hilfe leisten zu können.
 Der ZvD geht zudem davon aus, daß die Bundesregierung mit diesem rechts- und völkerrechtswidrigen Akt beabsichtigt, polnischen Forderungen nachzukommen und in der Öffentlichkeit darstellen zu können, die „übriggebliebenen“ Deutschen in Polen seien nicht aus Deutschland, sondern aus Polen vertrieben worden.     
Damit schließt sich der verhängnisvolle Kreis um das bisher von Polen gesponnene und von der BRD mitgetragene Lügennetz über die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus ihrer deutschen Heimat.   Denn nach dem wörtlichen Protokoll von Potsdam, sollen in Polen, der Tschechoslowakei und in Ungarn verbliebene Deutsche unter humanen Bedingungen nach Deutschland umgesiedelt werden dürfen.
Von der Absicht, daß Deutsche von  Ostdeutschland nach Restdeutschland vertrieben werden müssen, steht nichts in dem Protokoll von Potsdam, nach dem die Bundesregierung glaubt nach über sechzig Jahren des Gegenteils, rechtsstaatlich handeln zu dürfen.
Die Bundesregierung sollte sich aus rechtlichen Gründen mit dem tatsächlichen Inhalt der Potsdamer Protokolle befassen, statt zu versuchen, die für sie unangenehmen Peinlichkeiten in den Potsdamer Protokollen, durch fälschen, ignorieren und diskriminierende Erlassen beseitigen zu wollen.   
Der ZvD als eine Opfervertretung, nimmt dagegen mit Entsetzen und dem Gefühl der Bitternis zur Kenntnis, daß dieses schamlose Vorhaben der Bundesregierung, den 2. August 1945 völkerrechtlich als den Tag anzuerkennen, an dem unsere ostdeutsche Heimat polnisch geworden sein soll, auch noch –amtlich bestätigt- mit der Führung des Bundes der Vertriebenen (BdV) unter der Präsidentin Erika Steinbach, abgesprochen wurde.                                                                                                                                                                                                                                                                                      Die kommenden Feiern zum „Tag der Heimat“ bieten eine gute Gelegenheit, die Abkehr von der Führung des BdV zu dokumentieren und eine Rücknahme der Zustimmung an die Bundesregierung in Bezug auf den          2. August 1945 zu fordern. 
Der ZvD sieht in der Handlungsweise der Bundesregierung den Beweis dafür, daß die Verantwortlichen das mörderische Schicksal der vertriebenen Deutschen nur in Sonntagsreden und Wahlveranstaltungen zu berühren scheint,  und die Volksgruppen des deutschen Ostens  seit Jahrzehnten durch gezielt angelegte Wa(h)lfang Methoden belogen und betrogen wurden. Betrogen von Vertretern, denen nichts heilig zu sein scheint, außer der eigenen Scheinheiligkeit, mit der sie ihre eigenen Erklärungen im Deutschen Bundestag ignorieren.
Der ZvD weist darauf hin, daß die bisher handelnden Bundesregierungen in zahlreichen Urteilen des Verfassungsgerichtes wegen verfassungswidriger Handlungen belehrt werden mußte. 
Wer möchte daran zweifeln, daß es im Falle der menschverachtenden und würdelosen Politik gegenüber den Millionen deutschen Vertriebenen anders sein könnte?
Innenminister Schäuble, der bereits wegen seiner „Schießfreudigkeit“ gegenüber unschuldigen Passagieren von zivilen Flugzeugen vom Verfassungsgericht zur Rechenschaft gezogen wurde, zeichnet wieder als verantwortlicher Innenminister, dieser gegen die Rechte der deutschen Vertriebenen gerichtete Anordnung.
Orientieren wir uns in Zukunft an den Werten die uns eine vor Mißbrauch geschützte Gesellschaftsordnung im freiheitlich demokratischen Sinne bietet. Das Übel ist nicht die Demokratie, sondern der Mißbrauch der Demokratie für unredliche Zwecke. Widerstand ist dann erforderlich, wenn Unrecht zur Rechtsordnung werden soll.
Beteiligen Sie sich an unserer Unterschriftenaktion. Fordern Sie notfalls weitere Erklärungen an und lassen Sie sich nicht entmutigen.
Achtung!!
Auch wenn sie nach dem 2. August 1945 in den zu Deutschland gehörenden Gebieten östlich von Oder und Neiße oder in Stettin sowie dem Stettiner Umland westlich der Oder geboren wurden, Ihre Angehörigen in diesen Gebieten ermordet wurden oder verstorben sind, Sie in diesen Gebieten geheiratet haben oder sonstige administrative Handlungen in Anspruch nehmen mußten, lassen Sie nicht zu, daß diese in amtlichen Dokumenten  als in „Polen“ geschehen bezeichnet werden.                                                                                      
Die richtige Bezeichnung muß „Deutschland“ lauten.
Immer daran denken, Sie wurden auch nach dem 2. August 1945 aus Deutschland und nicht aus Polen ausgetrieben und von Polen ausgeraubt. 
Haben Sie trotzdem Probleme, wenden Sie sich an den ZvD.
Herbert Jeschioro- Breslau/ Deutschland                                                    02.08.2009

 
 

Botschaft der Volksrepublik China
z.H. Herrn Botschafter Ma Canrong
Märkisches Ufer 54
 
10179 Berlin              Stuttgart, den 30. Oktober 2008
 
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Botschafter Ma Canrong,
 
es erscheint etwas ungewöhnlich, dass deutsche Bürger die außenpolitischen Lücken füllen müssen, die eine amtliche BRD-Politik hinterlässt.
 
Der Grund, die BRD Kanzlerin Angela Merkel, vergisst bei ihren Besuchen in der Volksrepublik China zu keinem Zeitpunkt auf angebliche Menschenrechtsverletzungen in China hinzuweisen.
 
In diesem Zusammenhang weist der ZvD darauf hin, dass in der Bundesrepublik Deutschland noch immer Millionen Deutsche leben, die nach dem Zweiten Weltkrieg, und im kleineren Umfang bereits davor, von europäischen Rassisten und Nationalisten ausgetrieben und ausgeraubt wurden.
 
Die Regierungen der BRD weigern sich bis heute diesen menschenverachtenden Unrechtszustand zu beenden oder angemessen heilen zu wollen.
 
Dass die europäischen Austreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg nichts mit dem Krieg gegen Polen zu tun haben, beweist allein die Tatsache, dass im gleichen Zeitraum auch Italiener aus Istrien und Dalmatien, Finnen aus Karelien sowie Griechen, Ungarn und andere Menschen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit vertrieben und ausgeraubt wurden.  
-2-
 
Allein die ethnische Zugehörigkeit um vertrieben zu werden, zeugt von einem menschenverachtenden Rassismus, der hinter diesen bis heute anhaltenden Verbrechen steht. Zudem wurden auch Juden, Kommunisten und NS-Gegner ausgetrieben, so weit sie deutscher Herkunft und Abstammung waren, womit nur bösartige Zungen behaupten könnten, diese Gruppe hätte sich der Unterstützung des NS-Regimes schuldig gemacht.       
 
Wer sich in der BRD dieser politisch verordneten rassistischen Unrechtspolitik nicht unterwirft, der läuft Gefahr verfolgt, geächtet und diffamiert zu werden, ohne Rücksicht darauf, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden oder gar Ruin erleiden zu müssen.
 
Angesichts dieser Tatsachen, hätte Frau Merkel genug Arbeit im eigenen Haus Ordnung schaffen zu müssen, statt sich laufend, in alter europäischer Arroganz, in die Angelegenheiten anderer Kulturen einzumischen.  
 
Der ZvD hat Verständnis dafür, dass die Volksrepublik China, nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Belangen, Rücksichten zu nehmen hat.       Das schließt jedoch nicht aus, sich der Wahrheit und den Menschenrechten anderer Völker verpflichtet zu fühlen.
 
Der ZvD würde sich freuen, wenn die Volksrepublik China sich ebenso für die Rechte anderer Völker einsetzen würde, wie dies Frau Merkel im Namen der BRD tut.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
Herbert Jeschioro
Vorsitzender
 


<Erben gesucht>
 
Das Geld liegt auf der Straße und niemand will es haben, so scheint es.
Ein Milliardenvermögen befindet sich in fremden Händen und in Händen von „Erbschleichern“, denen das Hab und Gut anderer Menschen, weder im weltlichen noch im christlichen Sinne, heilig ist.
Es geht um das mit Fleiß und Sparsamkeit erwirtschaftete Vermögen von Millionen deutschen Heimatvertriebenen, das sich Fremde als leichte Beute auserkoren haben.
Es geht um ein Vermögen, das den Millionen Nachkommen der deutschen Heimatvertriebenen als berechtigte Erben, in den Vertreibungsgebieten vorenthalten wird.
Es sind deutsche Staatsbürger, denen die BRD das Erbrecht verweigert und die damit gegenüber den Erben der nichtvertriebenen deutschen Bevölkerung grundgesetzwidrig benachteiligt werden.
Es verletzt die Würde des Menschen, wenn die Nachkommen der deutschen Vertriebenen als „Ewiggestrige“ diffamiert werden, nur weil sie ihren berechtigten Erbanspruch in den Vertreibungsgebieten geltend machen.
Der ZvD sagt „nein“ zu den politisch verordneten Machenschaften, mit denen unter Verwendung diffamierender und menschenverachtender Begriffe rechtschaffene Bürger davon abgeschreckt werden sollen, den Besitz ihrer Vorfahren als ihr berechtigtes Erbe anzusehen.
Der ZvD sagt „nein“ zu dem politisch angelegten Versuch, die demokratischen Werte mißbrauchen zu wollen, um die Rechte der seit fast einem Jahrhundert vom europäischen Rassismus verfolgten deutschen Volksgruppen benachteiligen zu wollen und Beihilfe zu deren geplanter Identitätsvernichtung zu leisten.       
-2-
Der ZvD sagt „nein“ zu den Absichten, die Verbrechen die Rassisten und Nationalisten an den deutschen Volksgruppen begangen haben, durch Einschüchterungsversuche gegenüber den Opfern, der Vergessenheit zu überlassen.                                                                           
Die Leugner, Relativierer und Aufrechner der rassistischen Vertreibungsverbrechen, die unter dem Schutz mißbrauchter demokratischer Wert- und entstellter christlicher Moralvorstellungen auftreten, müssen sich endlich der Verachtung aller ehrlichen Demokraten und Christen sicher sein.  
Es verstößt gegen das „Diskriminierungsverbot“, wenn eine demokratische Regierung, im vollen Bewußtsein ihres rechtswidrigen Handelns, einen Teil ihrer Bevölkerung wegen deren ethnischer Herkunft und Abstammung von Rechten ausschließt, die sie nicht nur anderen Teilen der eigenen Bevölkerung uneingeschränkt zubilligt, sondern sogar mit militärischer Gewalt für die Bevölkerung in anderen Ländern der Welt erstreitet.
Es bedarf keiner Großzügigkeit, um die Erben der deutschen Vertriebenen nach geltendem Recht zu unterstützen. Man muß sich nur danach richten, was rechtmäßig in den Grundbüchern stand und noch immer stehen muß und dem deutschen Eigentümer das geben, was unter Kulturstaaten üblich ist und was ihm zusteht.
Unerträglich ist es, daß in einer Welt der privilegierten Täter die vertriebenen Deutschen noch immer als ein zu Recht vertriebenes Tätervolk oder als Hitlers letzte Opfer dargestellt werden, obwohl sie historisch richtig Polens erste Opfer des vergangenen Jahrhunderts sind.   
Machen wir uns gemeinsam auf den Weg, sorgen wir dafür, daß auch die Erben der deutschen Vertriebenen, endlich gleichberechtigte „Weltbürger“ werden.
                                                                                                             
Herbert Jeschioro                                                                                                 06. Juni 2008

Historische Wahrheit statt verordnete polnische Märchen
„Macht wie Ihr denkt, aber bedenkt wie Ihr es macht, denn wir werden es bewerten…“ gab der Ex-Außenminister Polens, Bartoszewski, einer deutschen Delegation mit auf den Weg, die in Warschau das Projekt „Sichtbare Zeichen“ vorgestellt hatte.  (PolskaWeb 15.04.2008)
Damit ist das erste „Sichtbare Zeichen“ dafür gesetzt, wessen Kind das Berliner Projekt zu sein hat. In bekannter  polnischer Bescheidenheit läßt sich Polen nun offiziell bitten, sein „Zeichen“ aus dem Hintergrund beizutragen. Alles wie gehabt, und wieder scheinen bekannte polnische Märchen, über die Geschichte Europas des vergangenen Jahrhunderts, im Mittelpunkt des Gedenkens an die Austreibungsverbrechen zu stehen. 
Nicht die vertriebenen deutschen Opfer sollen das Sagen haben, deren einzige Repräsentantin zudem auch nicht eine parteipolitisch geprägte Frau Steinbach ist, sondern die polnischen Täter, die aus niedrigen rassistischen und nationalistischen Motiven Millionen Menschen der physischen, psychischen und schließlich der endgültigen Id1entitätsvernichtung preisgegeben haben, dürfen und sollen die deutsche Geschichte beherrschen.
Statt sich in verhüllter Scham um die Heilung ihrer Untaten zu bemühen, drängeln sich die Verantwortlichen in den Vordergrund, um damit ihre eigene Geschichte, ohne ihre Schandtaten -die immerhin älter sind als das NS-Regime-, schreiben zu können. Am 14. Dezember 1931 konnte man im Manchester Guardian lesen: Die Minderheiten in Polen sollen verschwinden. Diese Politik wird rücksichtslos vorangetrieben, ohne die geringste Beachtung der öffentlichen Meinung der Welt.… Die Ukraine ist unter polnischer Herrschaft zur Hölle geworden…  
Die durch derartige Machenschaften „politisch enthauptete BRD“ scheint nicht in der Lage zu sein, sich gegen die Dreistigkeit, die Verlogenheit und der Selbstverherrlichung der polnischen Seite wehren und die Würde ihrer eigenen Bevölkerung verteidigen zu können. Kein Wunder, daß diese polnische Dreistigkeit mittlerweile so weit geht, die deutschen Vertriebenen, die sich erlauben geltendes Recht einzuklagen, als Feinde Polens zu bezeichnen. Der Jargon erinnert an die Vor-Hitler-Zeit, als bereits eine Million Deutsche, eine halbe Million Juden polnischer Nationalität und andere Minderheiten Polen verlassen mußten. 
Schluß mit einer bisher gezielt angelegten Haßpolitik gegen Deutsche, die nur dazu dient die eigenen polnischen Verbrechen –die sich nicht nur auf Deutsche beschränkten- relativieren, leugnen und aufrechnen zu können.
Geradezu diabolisch klingt in diesem Zusammenhang die sinngemäße Darstellung fragwürdiger christlicher Würdenträger, daß sogar Gott die Polen ermächtigt habe, die Deutschen vertreiben zu dürfen. Dagegen hilft nur die Gewißheit, daß der Herr den nicht ungestraft läßt, der seinen Namen mißbraucht.
Auch wenn sich die BRD-Politik hat enthaupten lassen, das geltende Recht ist davon nicht betroffen und verwickelt allein durch das Tagesgeschehen, die politische Verlogenheit immer mehr in Widersprüche. 
Man kann nicht am Hindukusch und im Kosovo verteidigen, was in der BRD aus politischer Machtvollkommenheit keine Gültigkeit besitzen darf, die Würde des Menschen, das weltweit existierende Menschenrecht und die Gleichheit vor dem Recht und vor Gott.  
Herbert Jeschioro  *Breslau/ Deutschland